Heirat / Eingetragene Partnerschaft
Heirat
Ehevorbereitungsverfahren
Sind beide Partner mindestens 18 Jahre alt und mindestens ein Partner ist in Kyburg, Lindau, Weisslingen oder Illnau-Effretikon wohnhaft, können Sie beim Zivilstandsamt Illnau-Effretikon das Ehevorbereitungsverfahren einleiten.
Sie benötigen folgende Dokumente:
Schweizerbürger/in
- ev. Personenstandsausweis, erhältlich beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (nicht älter als 6 Monate). Ob dieses Dokument nötig ist, immer zuerst beim zuständigen Zivilstandsamt des Wohnortes abklären.
- ev. Familienschein (anstelle eines Personenstandsausweises), wenn Sie gemeinsame Kinder haben, erhältlich beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (nicht älter als 6 Monate). Zuerst beim zuständigen Zivilstandsamt des Wohnortes abklären.
- Wohnsitzbestätigung (Einwohner/innen unseres Zivilstandskreises: Schriftenempfangsschein)
- gültiger Pass oder Identitätskarte
- schriftliches Einverständnis der Vormundin bzw. des Vormundes, sofern Sie bevormundet sind
- bei allfälligen gemeinsamen Kindern Geburtsscheine / Anerkennungsschein.
Wir bitten Sie, die Dokumente frühzeitig einzureichen, jedoch frühestens 3 Monate vor dem Hochzeitstermin. Bitte vereinbaren Sie mit uns in jedem Fall einen Termin für die Ehevorbereitung.
Ausländer/in
Je nach Staatsangehörigkeit sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns. Erste Informationen erhalten Sie auf der unter http://www.gaz.zh.ch/ -> Wegleitung Eheschliessung mit AusländerInnen, dann entsprechender Buchstabe für das Land anwählen.
Zu folgenden Zeiten sind Trauungen möglich:
Dienstag bis Donnerstag 08.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 13.15 Uhr (in der Kyburg siehe unten)
Die Trauung dauert zirka 20 Minuten
| Trauung auf Schloss Kyburg |
Seit 2003 ist es möglich, sich in den Sommermonaten an diversen vom Zivilstandsamt im Voraus bestimmten Terminen (siehe untenstehende Liste) im Festsaal des Schlosses Kyburg trauen zu lassen. Für diese Trauungen gelten spezielle Konditionen. Kontaktieren Sie das Zivilstandsamt, um Ihren gewünschten Trauungstermin reservieren oder Fragen beantworten zu lassen. Es ist eine Reservationsgebühr von Fr. 100.-- zu bezahlen. Diese wird bei den Traugebühren angerechnet. Falls der Termin abgesagt wird, muss der Betrag geleistet werden.
Die Gebühren für eine Trauung in der Kyburg sind folgende:
Im Zivilstandskreis wohnhafte Brautpaare: Fr. 225.-- + allfällige Dokumente
Auswärtige Brautpaare: Fr. 365.-- + allfällige Dokumente
Die Trauung kann in Schweizerdeutsch, Schriftdeutsch oder auf Wunsch auch in Englisch und Italienisch stattfinden. Für alle anderen Sprachen muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer mitgebracht werden.
Wenn Sie einen Apéro organisieren möchten, nehmen Sie mit dem Schloss Kyburg direkt Kontakt auf: 052 232 46 64 / Mail: museum@schlosskyburg.ch
Trautermine Schloss Kyburg (2012)
| 11. Mai 2012 |
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| 08. Juni 2012 |
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| 22. Juni 2012 |
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| 06. Juli 2012 |
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| 20. Juli 2012 |
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17. August 2012 |
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| 31. August 2012 |
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| 14. September 2012 |
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| 28. September 2012 |
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Stadtverwaltung Illnau-Effretikon
Zivilstandsamt, 4. OG
Märtplatz 29 / Postfach
8307 Effretikon
Tel. 052 354 24 15/12
E-Mail: zivilstandsamt@ilef.ch
Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare |
Nachdem am 5. Juni 2005 die Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare angenommen haben, können seit dem 1. Januar 2007 gleichgeschlechtliche Paare in der ganzen Schweiz ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen.
Der Bund hat ein Infoblatt erarbeitet, woraus die Voraussetzungen und die rechtlichen Wirkungen der Eintragung der Partnerschaft ersichtlich sind.
Vorbereitung und Eintragung
Vor der Eintragung der Partnerschaft muss ein so genanntes Vorverfahren durchgeführt werden. Dazu werden die Partnerinnen bzw. Partner gebeten, persönlich die notwendigen Dokumente beim Zivilstandsamt abzugeben und gleichzeitig die Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eintragung einer Partnerschaft zu unterzeichnen. Es sind die gleichen Papiere vorzulegen wie für eine Eheschliessung (Ehevorbereitungsverfahren: siehe weiter oben auf der Seite unter "Heirat").
Nach abgeschlossener Prüfung der Papiere kann der Termin für die Eintragung der Partnerschaft vereinbart werden. Die Eintragung kann bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Verfahrens stattfinden.
Auch die feierliche Eintragung im Trauzimmer ist möglich. Dazu gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Trauungen.
