Schularzt / Schulzahnarzt
Schulärztlicher Dienst
Gemäss Volksschulverordnung (§17) muss zu Beginn der Schulzeit und in der Sekundarstufe ein ärztlicher Vorsorgeuntersuch durchgeführt werden. Dieser Untersuch ist obligatorisch.
Die Eltern, resp. die Besorger wählen für die schulärztliche Untersuchung einen Arzt ihrer Wahl (Praxis in der Schweiz). Durch die Schulpflege wird allen Schülerinnen und Schülern für den Untersuch ein Gutschein zugestellt. Dieser ist nur für das ausgedruckte Schuljahr gültig und muss bis Ende Juni durch den Arzt an das Schulamt zurückgeschickt werden.
Schulzahnärztlicher Dienst
Die Eltern, resp. die Besorger wählen für die zahnärztliche Untersuchung und eine allfällige Behandlung eine Zahnärztin/einen Zahnarzt ihrer Wahl und melden ihre Kinder für die Untersuchung an.
Die Zahnärztin/Der Zahnarzt muss die Praxis in der Schweiz führen. Durch die Schulpflege wird allen Schülerinnen und Schülern für den Untersuch ein Gutschein zugestellt. Dieser ist nur für das ausgedruckte Schuljahr gültig und muss bis Ende Juni durch die Zahnärztin/den Zahnarzt an das Schulamt zurückgeschickt werden.
Die Stadt Illnau-Effretikon richtet an die Kosten der Zahnbehandlung keine Beiträge aus. Auf ein entsprechend begründetes und schriftliches Gesuch kann die Schulpflege nach eingehender Prüfung freiwillige Beiträge ausrichten.
Für die Zahnprofilaxe an der Kindergartenstufe und an der Primarstufe wird Fachpersonal eingesetzt. An der Sekundarstufe erfolgt die Förderung der Mundhygiene durch eine spezielle Aufklärungskampagne.
