Abteilung Steuern
Philipp Wespi
Stadtrat Ressort Finanzen
E-Mail: philipp.wespi@ilef.ch
Kontakt
Stadtverwaltung Illnau-Effretikon
Abteilung Steuern, 3. OG Stadthaus
Märtplatz 29
8307 Effretikon
Telefon: 052 354 24 88
Fax: 052 354 23 23
E-Mail: steuern@ilef.ch
| Bereich | Person | Telefon |
|
Grundsteuern Leiter Abteilung Steuern |
Reto Kellermüller | 052 354 24 85 |
|
Register juristische Personen Quellensteuern/Inventare Stv. Leiter Abteilung Steuern |
Thomas Quinter | 052 354 24 86 |
| Registerführer natürliche Personen Namen K-Z | Ursina Böni | 052 354 24 87 |
| Registerführer natürliche Personen Namen A-J | Anneliese Baumberger | 052 354 24 96 |
Informationen und Zahlen
Steuerfussentwicklung in Illnau-Effretikon
|
Jahr |
Staat |
Stadt |
ref.Kirche |
kath.Kirche |
chr.kath.Kirche |
Total jur. Pers. |
|
2012 |
100 |
115 |
13 |
13 |
14 |
228.00 |
|
2011 |
100 |
115 |
13 |
13 |
14 |
228.00 |
|
2010 |
100 |
115 |
13 |
13 |
14 |
228.00 |
|
2009 |
100 |
115 |
13 |
13 |
14 |
228.00 |
|
2008 |
100 |
115 |
13 |
12 |
14 |
227.61 |
|
2007 |
100 |
116 |
13 |
12 |
14 |
228.61 |
|
2006 |
100 |
115 |
13 |
12 |
14 |
227.61 |
|
2005 |
100 |
115 |
13 |
12 |
14 |
227.61 |
|
2004 |
100 |
112 |
14 |
13 |
14 |
225.61 |
|
2003 |
100 |
112 |
14 |
13 |
14 |
225.61 |
|
2002 |
105 |
114 |
14 |
13 |
14 |
232.62 |
|
2001 |
105 |
121 |
15 |
13 |
14 |
240.24 |
|
2000 |
105 |
122 |
15 |
14 |
14 |
241.62 |
|
1999 |
108 |
121 |
15 |
15 |
14 |
244.00 |
|
1998 |
108 |
121 |
15 |
15 |
14 |
244.00 |
|
1997 |
108 |
121 |
15 |
15 |
14 |
244.00 |
|
1996 |
108 |
121 |
15 |
16 |
14 |
244.38 |
FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Wie gehe ich vor, wenn ich in Zahlungsschwierigkeiten gerate?
Unterbreiten Sie uns einen schriftlichen Zahlungsvorschlag (E-Mail oder per Post) oder kommen Sie persönlich an unserem Schalter vorbei um die Situation zu besprechen.
Zu beachten ist, dass bei Ratenzahlungen und Stundungen die Verzugszinsen (4.5%) weiterlaufen.
Bis wann muss ich die Steuererklärung einreichen?
Grundsätzlich besteht für die Einreichung der Steuererklärung eine Frist bis 31.03. des laufenden Jahres. Vor Ablauf dieser Frist können Sie eine schriftliche Fristerstreckung bis längstens 30.11. des laufenden Jahres beantragen.
Was geschieht, wenn ich die Steuererklärung nicht einreiche?
Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt.
Was muss ich tun, damit ich bereits vor Erhalt der provisorischen Rechnung für das laufende Steuerjahr Zahlungen leisten kann?
Bestellen Sie bereits im Januar bei uns die gewünschte Anzahl
Einzahlungsscheine. Diese Einzahlungsscheine sind mit einem Jahrescode versehen und sollten nur für die entsprechende Steuerperiode verwendet werden.Wie werden meine Steuerzahlungen verzinst?
Alle vor dem Verfalltag erfolgten Zahlungen werden zu Gunsten und die nach dem Verfalltag geleisteten Beträge werden zu Lasten der Steuerpflichtigen konsequent verzinst. Der Verfalltag ist in der Regel der 30. September. Über die Zinsen wird jeweils in der Schlussrechnung der entsprechenden Steuerperiode abgerechnet.
Was geschieht bei einem Wohnortwechsel?
Wenn Sie den Zuzug oder Wegzug bei der Einwohnerkontrolle gemeldet haben, geht die Information auch an uns. Sie werden mit den nötigen Unterlagen von uns beliefert.
- Zuzug aus dem Ausland
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Zuzugsdatum. Sie erhalten eine prov. Rechnung aufgrund einer Schätzung. Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit genauere Angaben über Einkommen und Vermögen zu machen. - Zuzug von einem anderen Kanton
Die Steuerpflicht beginnt rückwirkend auf den 1.1. des Zuzugsjahres. Es wird eine provisorische Steuerrechnung auf Grund der Angaben der bisherigen Wohngemeinde erstellt. Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit genauere Angaben über Einkommen und Vermögen zu machen. - Zuzug aus einer zürcherischen Gemeinde
Die Steuerpflicht beginnt in Illnau-Effretikon am 1.1 des dem Zuzug folgenden Jahres. - Wegzug in das Ausland
Melden Sie mindestens einen Monat vor dem Termin Ihren Wegzug bei der Abteilung Steuern an. Die nötigen Steuererklärungen sind vor dem Wegzug einzureichen. Die Steuern werden sofort fällig. - Wegzug in einen anderen Kanton
Bei Wegzug in einen anderen Kanton sind natürliche Personen für die Steuerperiode des Wegzugjahres grundsätzlich nicht mehr in Illnau-Effretikon steuerpflichtig. Der neue Wohnsitzkanton ist auch für die Rückerstattung aller Verrechnungssteuern der Fälligkeiten des Wegzugsjahres zuständig. Die allenfalls für diese Steuerperiode bereits an die Wegzugsgemeinde entrichteten Steuern sind den Steuerpflichtigen in der Regel zurückzuerstatten. Eine Vergütung kann aber gekürzt oder verweigert werden, wenn Einschätzungen aus Vorperioden noch nicht rechtskräftig veranlagt sind oder noch Ausstände aus früheren Jahren bestehen. - Wegzug in eine andere zürcherische Gemeinde
Die Steuerpflicht endet am 31.12. des Wegzugjahres. Zu Beginn des folgenden Jahres stellen wir diesen Steuerpflichtigen die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr zu. Diese dient als Grundlage für die Schlussrechnung.
Was geschieht bei einer Zivilstands-Veränderung?
- Heirat
- Trennung / Scheidung
- Tod
Für die der Heirat folgende Steuerperiode wird dem Ehepaar eine gemeinsame, geschätzte Steuerrechnung zugestellt. Das Paar kann jedoch auch einen Antrag auf Änderung der provisorischen Steuerrechnung stellen.
Durch die Trennung / Scheidung werden beide Partner rückwirkend per 1.1. der Steuerperiode als Einzelpersonen steuerpflichtig. Wir erstellen, in der Regel für die Frau (evtl. für den Mann), eine provisorische Steuerrechnung, welche lediglich auf einer Schätzung beruht und sich auf Ihre persönlichen Einkommensverhältnisse beschränkt. Sie haben die Möglichkeit Akontozahlungen zu leisten. Sie vermeiden dadurch unnötig hohe Nachbelastungen.
Falls Sie bereits Zahlungen an die gemeinsame für das Ehepaar ausgestellte Steuerrechnung geleistet haben, bitten wir um schriftliche Mitteilung unter Beilage der entsprechenden Zahlungsbelege oder mit einer Bestätigung von beiden Partnern. Ohne diese Mitteilung werden die geleisteten Zahlungen bis zum Datum der Trennung je zur Hälfte aufgeteilt. Selbstverständlich können Sie uns auch genauere Angaben über Ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse machen, damit wir die provisorische Steuerrechnung anpassen können.
Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der Steuerpflicht als Ehepaar und als Beginn der Steuerpflicht für den überlebenden Ehepartner bzw. -partnerin. Im Kalenderjahr ist daher für den Zeitraum 1. Januar bis zum Todestag eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.
Welche juristische Personen werden in Illnau-Effretikon besteuert?
AG, GmbH u.s.w. Vereine, Stiftungen u.s.w.
Steuerpflichtig sind alle juristische Personen mit Hauptsitz in Illnau-Effretikon oder Zweigniederlassungen, deren Hauptsitz sich ausserhalb des Kantons Zürich befindet.
Wo müssen die Steuererklärungen und Fristerstreckungen der juristischen Personen eingereicht werden?
Der Formularversand erfolgt über die Direkte Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich. Steuererklärungen und Gesuche um Fristerstreckung müssen dort eingereicht werden.
Können Leasingzinsen als Schuldzinsen abgezogen werden?
Nein, ein als Leasingvertrag bezeichneter Vertrag, z.B. auf entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Personenwagens kann nicht als Kreditvertrag behandelt werden und begründet keine verzinsliche Kapitalschuld. Für natürliche Personen stellt der Leasingzins keinen (abzugsfähigen) Schuldzins, sondern (nicht abzugsfähige) Lebenshaltungskosten dar.
Können Auslagen für Kleider, die für die Berufsausübung getragen werden, abgezogen werden?
Reine Arbeitskleider (Überkleider etc.), für die der/die Steuerpflichtige selber aufkommt, sind in der Pauschale "Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten" Blatt Berufsauslagen Ziffer B 3 enthalten: 3% des Nettolohnes II, mind. Fr. 2000.--, höchstens Fr. 4000.--. Will man geltend machen, dass die tatsächlichen Auslagen die festgesetzte Pauschale übersteigen, so sind diese in vollem Umfange nachzuweisen (Aufstellung und Belege).
Kann ich die Anschaffung eines PC’s oder Notebooks als Weiterbildungkosten in Abzug bringen?
Nein, die Anschaffung eines PC’s oder Notebooks für die Weiterbildung kann nicht als Weiterbildungkosten abgezogen werden.
Können die Krankenkassenprämien unter den Krankheitskosten geltend gemacht werden?
Nein, Krankenkassenprämien sind normale Versicherungsprämien die unter den Versicherungsprämienabzug fallen. (Punkt 15. in der Steuererklärung).
Wo kann ich meine gemeinnützigen Zuwendungen abziehen?
Unter Punkt 22.2 der Steuererklärung. Die Liste der steuerbefreiten Institutionen finden Sie hier.
Sind die Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente steuerpflichtig?
Nein, diese müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
In welcher Höhe ist meine Pension steuerbar?
Bei der Besteuerung von Pensionskassenrenten gilt folgendes:
Grundsätzlich sind Renten zu 80% steuerbar, wenn das Vorsorgeverhältnis vor dem 1. Januar 1986 begann und die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen beginnt.
Voraussetzung ist, dass mind. 20% durch Eigenbeiträge finanziert wurden. Beginnt die Rente jedoch nach dem 1. Januar 2002 ist sie zu 100% steuerbar.
In welcher Höhe ist meine AHV-Rente steuerbar?
Die AHV-Renten sind zu 100% steuerbar.
Wie muss ich mein Dienstaltersgeschenk versteuern?
Das Dienstaltersgeschenk ist voll zu versteuern (kein Freibetrag). Es muss in der Steuererklärung in der Ziffer 1 (Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit) zusammen mit dem Lohn angegeben werden. Oft ist es im Lohnausweis bereits im Nettolohn II enthalten.
Bei Fragen zu Quellensteuern, Steuerausscheidung, Liegenschaftenbewertung, Grundsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Individuelle Prämienverbilligung (IPV) oder sonstige hier nicht erwähnte Themen wenden Sie sich bitte direkt an
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