Wahlen / Abstimmungen
Wahlen und Abstimmungen
Schweizerbürgerinnen und -bürger sind ab dem 18. Altersjahr in eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Angelegenheiten in ihrer Wohngemeinde stimm- und wahlberechtigt. Die Stimmberechtigten erhalten die Unterlagen spätestens drei Wochen vor der Abstimmung.
Es bestehen folgende Abstimmungsmöglichkeiten:
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Briefliche Stimmabgabe per Post oder durch Einwurf im Briefkasten des Stadthauses. Die Unterlagen müssen bis Sonntag, 11.00 Uhr, im Stadthaus eintreffen (Briefkasten Stadthaus wird um 11.00 Uhr geleert). Der Stimmrechtsausweis ist unbedingt zu unterzeichnen.
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Vorzeitige Stimmabgabe ab Montag vor der Abstimmung während den Schalteröffnungszeiten im Stadthaus.
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Stimmabgabe an der Urne; der Stimmrechtsausweis ist unbedingt zu unterzeichnen.
| Wahl-/Abstimmungstermine | |||||
| 2010 | 07.03.2010 (SR/GGR) | 13.06.2010 (Behörden) | 26.09.2010 | 28.11.2010 | |
| 2011 | 13.02.2011 | 03.04.2011 (KR/RR) | 15.05.2011 | 23.10.2011 (NR/SR) | 27.11.2011 |
| 2012 | 11.03.2012 | 17.06.2012 | 23.09.2012 | 25.11.2012 | |
Abstimmungstelefon
Informationen zu den Resultaten erhalten Sie am Abstimmungs-/Wahlsonntag nach der Auszählung über Tel. 052 354 23 00.Urnenstandorte- und Öffnungszeiten
| Urnenlokal | Samstag | Sonntag |
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Unter-Illnau, altes Schulhaus, Usterstrasse 24 |
10.00 - 11.00 Uhr | 10.00 - 11.00 Uhr |
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Bisikon, Schulhaus, Hauptstrasse 2 |
--- | 10.00 - 11.00 Uhr |
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Ottikon, Schulpavillon, Schulhausstrasse 12 |
--- | 10.00 - 11.00 Uhr |
| Effretikon, Stadthaus | 10.00 - 11.00 Uhr | --- |
Vorzeitige Stimmabgabe
Sie haben die Möglichkeit, ab Montag vor der Abstimmung während der Büroöffnungszeit am Schalter der Einwohnerkontrolle, Stadthaus, Effretikon, vorzeitig Ihre Stimme abzugeben. Zudem können Sie brieflich abstimmen. Wir bitten Sie, die Anweisungen dazu auf Ihrem Stimmrechtsausweis genau zu studieren. Bei der brieflichen wie auch bei der Abstimmung an der Urne sind nur unterschriebene Stimmrechtsausweise gültig!
Mitarbeit Wahlbüro
Das Wahlbüro zählt 36 Mitglieder. Wer in Illnau-Effretikon stimmberechtigt, wohnhaft und bereit ist, bis zu sechs Wochenenden im Jahr zu arbeiten, kann sich gerne für die Mitarbeit im Wahlbüro melden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Gibt ein Mitglied des Wahlbüros während der Amtsdauer sein Amt auf, nimmt der Stadtrat zwischendurch Ersatzwahlen vor.
Weitere Auskünfte und Anmeldung bei der Stadtkanzlei.
Online-Anmeldung für die Mitarbeit im Wahlbüro: zum Onlineschalter
Tel. 052 354 24 11.
