Namensänderung
Nach der Scheidung oder Ungültigkeitserklärung der Ehe haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres nachdem das Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist, beim Zivilstandsamt persönlich eine Namenserklärung abzugeben. Wir benötigen folgende Dokumente:
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Schriftenempfangsschein, oder wenn nicht im Zivilstandskreis Illnau-Effretikon wohnhaft: Wohnsitzbestätigung
- Personenstandsausweis oder wenn mehr als 1 x geschieden Familienschein
Ausländerinnen und Ausländer
Ausländerinnen und Ausländer geben wir gerne Auskunft über die je nach Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen.
Für alle anderen Namensänderungen wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen, Robert Samer und Esther Weder, Postfach, 8090 Zürich oder Telefon 043 259 83 64.
Stadtverwaltung Illnau-Effretikon
Zivilstandsamt, 4. OG
Märtplatz 29 / Postfach
8307 Effretikon
Tel. 052 354 24 15
E-Mail: zivilstandsamt@ilef.ch
