Kopfzeile

Inhalt

Rahmenkredit über Kosten der Coronapandemie abgerechnet

22. Juli 2021
Der Stadtrat genehmigt eine Kreditabrechnung mit Ausgaben von rund 1,513 Millionen Franken.

Während der akuten Pandemie-Zeit und den damit zusammenhängenden Massnahmen von Bund und Kanton waren rasche Entscheide auf kommunaler Stufe gefordert, um den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und insbesondere die Abwehr von wirtschaftlichen und sozialen Notständen aufgrund der sich schnell verändernden Verhältnisse aufrecht zu erhalten. Für die Geltungsdauer der COVID-19 Verordnung 2 hat der Zürcher Regierungsrat im Frühjahr 2020 die Exekutiven der Gemeinden ermächtigt, Entscheide in Abweichung zum kantonalen Gemeindegesetz sowie zu den jeweiligen Gemeindeordnungen der Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamente zu treffen.

Die stadträtliche Finanzkompetenz erweiterte sich dadurch temporär bis zur Grenze, die sonst dem Grossen Gemeinderat zusteht. Der Stadtrat schöpfte diesen finanziellen Handlungsspielraum aus und bewilligte einen Rahmenkredit von 3 Millionen Franken. Die vom Stadtrat nun genehmigte Kreditabrechnung zeigt Ausgaben von insgesamt rund 1.513 Millionen Franken. Davon wurden zirka 600'000 Franken für vorgezogene Unterhaltsaufwendungen im Hoch- und Tiefbau zur Stützung des lokalen Gewerbes ausgegeben. Die Einnahmenausfälle im Sportzentrum, bei der schulergänzenden Betreuung, den Kindertagesstätten und der Erwachsenenbildung betrugen rund 450'000 Franken. Die Personal- und Materialkosten für die Umsetzung der Schutzmassnahmen beliefen sich auf etwa 200'000 Franken. Die Ortsvereine wurden für die ausgefallenen Papiersammlungen mit 40'000 Franken entschädigt. Zudem erliess der Stadtrat Mietzinsen über 50'000 Franken. Noch offen ist der Entscheid über den Umgang mit teilweise gestundeten Mietzinszahlungen.

Ebenso abgerechnet wurde das Nothilfeprogramm für Selbständigerwerbende. Insgesamt konnten 30 Kleinunternehmen mit total knapp 120'000 Franken unterstützt werden. Zudem überbrückte die Stadt finanzielle Engpässe von Selbständigerwerbenden mit rückzahlungspflichtigen Beiträgen von 68'000 Franken. Die vom Kanton Zürich für das Nothilfeprogramm zur Verfügung gestellten Mittel mussten damit nicht vollständig ausgeschöpft werden. Verschiedene Rückmeldungen aus dem Gewerbe zeigen, dass das rasch eingeleitete Massnahmenpaket des Stadtrates geschätzt wurde.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2021-153