Ferien, Jokertage, Dispensationen
Ferienplan
Ferienplan 2020/2021 / Importdatei Ferienplan 2020/2021
Ferienplan 2021/2022 / Importdatei Ferienplan 2021/2022
Ferienplan 2022/2023 / Importdatei Ferienplan 2022/2023
Die Schulferien der Volksschule sind im Kanton Zürich sind mit Ausnahme der Sportferien einheitlich geregelt. Die Schulpflege setzt die Sportferien in der Regel gleichzeitig mit den Sportferien der Stadt Winterthur an. Die Stadt Winterthur hat die provisorischen Daten bereits bis 2025 publiziert.
Ferienpläne aller Zürcher Gemeinden finden Sie auf der Website des kantonalen Volksschulamtes.
Während eines Teils der Schulferien bietet die Schule Illnau-Effretikon Ferienbetreuung für Kindergarten- und Primarschulkinder der Gemeinde an. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Jokertage / Dispensationen
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jedes Wegbleiben vom Unterricht, auch von fakultativen Stunden, gegenüber der Lehrperson zu begründen.
Der Grund eines nicht voraussehbaren Schulversäumnisses ist der Lehrperson bei Wiederaufnahme des Unterrichts mündlich oder schriftlich mitzuteilen.
Für ein voraussehbares Schulversäumnis ist rechtzeitig um Dispensation nachzusuchen. Die Schulleitung ist berechtigt höchstens fünf Tage Urlaub zu gewähren. Für eine längere Dauer oder Ferienverlängerungen ist die Schulpflege zuständig.
Voraussehbare Absenzen / Familienferien
Bei einer Bewilligung von voraussehbaren Absenzen hat sich die Schulpflege an das Volksschulgesetz zu halten. Gemäss § 29 der Volksschulverordnung gelten als Entschuldigungsgrund:
- ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
- aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
- hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfesioneller Art
- Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
- aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
- Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Das Volksschulgesetz bietet grundsätzlich keine Handhabe für eine Dispensation wegen sogenannter Familienferien.
Jokertage
Jokertage sind melde- aber nicht bewilligungspflichtig. Die Eltern melden den Bezug mit dem Formular "Jokertage" der Klassenlehrperson.
Bezug von Jokertagen
Reglement Jokertage
Absenzen für religiöse Feiertage
Schülerinnen und Schüler aller Religionen können auf Gesuch der Eltern an hohen Feiertagen oder für besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art für die Teilnahme dispensiert werden (Volksschulverordnung, § 29 Abs. 2 lit. c). Dispensationen aus religiösen Gründen gehen nicht zu Lasten der Jokertage.
Unter www.vsa.zh.ch finden Sie weitere Informationen.
Um den Schulbetrieb nicht zu stören stellen die Eltern, mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Datum, bei der Klassenlehrperson ein kurzes Gesuch. Notwendig sind die folgenden Angaben: Datum, Religion und das Fest. Die Bewilligung des Gesuches erfolgt durch die Lehrperson.
Zukunftstag, 12. November 2020
Die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse sowie der 1. Sekundarklasse werden für den Zukunftstag dispensiert, wenn sie einen Besuch in einem Betrieb machen. Die Schulpflege hat diese Regelung am 11. Juli 2016 beschlossen.
Die Eltern melden der Lehrperson die Abwesenheit schriftlich. Für das Nacharbeiten verpassten Schulstoffs, Prüfungen und die Informationsbeschaffung sind Schüler und Eltern selber besorgt.