Ersatzwahl Schulpflege
VAKANZ RÜCKTRITT ALINE KEYERLEBER
PUBLIKATION DES WAHLVORSCHLAGES
ERSATZWAHL EINES MITGLIEDES DER SCHULPFLEGE
FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2022 - 2026
Auf die Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 3. August 2023 ist innert Frist folgender gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden:
Graf, Thomas, Jg. 1974, Lindenstrasse 84, 8307 Effretikon, Kundenberater SBB, SVP
In Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Gemeindeordnung wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekanntgegeben.
Gleichzeitig wird hiermit eine neue Frist von sieben Tagen, d.h. bis Donnerstag, 28. September 2023 angesetzt. Der Vorschlag kann bis zu jenem Zeitpunkt zurückgezogen werden. Es können bis dahin aber auch neue Vorschläge bei der Abteilung Präsidiales, Postfach, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon eigenhändig unterzeichnet sein. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.
Die Abteilung Präsidiales stellt für die Wahlvorschläge geeignete Formulare zur Verfügung. Diese können im Stadthaus, Abteilung Präsidiales, 4. OG, oder via den städtischen Internetauftritt unter dieser Seite bezogen bzw. heruntergeladen werden.
Übersteigt die Zahl der abgegebenen Wahlvorschläge diejenige der zu besetzenden Mandate nicht und stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der zweiten, obgenannten Frist überein, werden die vorgeschlagenen Personen von der wahlleitenden Behörde, dem Stadtrat, ohne Durchführung eines Wahlganges im Stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt (Art. 11 Abs. 2 Gemeindeordnung i.V.m. § 54 Gesetz über die politischen Rechte). Sind die Voraussetzungen für jenes Verfahren nicht erfüllt, findet ein Urnenwahlgang statt. Der Stadtrat ordnet jenen Wahlgang mit einer separaten Publikation zum gegebenen Zeitpunkt an.
Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen ab dieser Veröffentlichung wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
21. September 2023
Stadtrat Illnau-Effretikon
WAHLANORDNUNG
EINLADUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
Aufgrund eines weiteren Rücktrittes aus der Schulpflege ordnet der Stadtrat mit Verfügung des Stadtpräsidenten vom 31. Juli 2023 die Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 an. Aline Keyerleber, Kyburg, gibt ihr Amt per 31. Juli 2023 auf.
Die Ersatzwahl erfolgt im Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem), wobei zur Schliessung von Vakanzen bei der Schulpflege gemäss Art. 10 in Verbindung mit Art. 12 Gemeindeordnung (GO) eine sogenannte «Stille Wahl» im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) möglich ist. Bei Stillen Wahlen ist gestützt auf § 48 ff. GPR ein Vorverfahren durchzuführen.
Wahlvorschläge können bis spätestens Dienstag, 12. September 2023, 16.30 Uhr (Ablauf der Frist von 40 Tagen nach dieser Publikation) Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde, dem Stadtrat Illnau-Effretikon, eingereicht werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt (§ 23 Abs. 2 GPR). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Für die einzugebenden Wahlvorschläge können die durch die Abteilung Präsidiales zur Verfügung gestellten Formulare (in physischer und elektronischer Form) verwendet werden, welche die vorgedruckten Felder für die nötigen Angaben bereits enthalten. Das elektronische Formular finden Sie am Ende dieser Seite.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen (vgl. § 51 GPR).
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, aber auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Geht für das zu besetzende Mandat nur ein Wahlvorschlag ein und stimmt der provisorische mit dem definitiven Vorschlag überein, erklärt der Stadtrat die vorgeschlagenen Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.
Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 19. November 2023 eine ordentliche Wahl mittels eines leeren Wahlzettels an der Urne. Die Wahlunterlagen werden durch ein Beiblatt mit den offiziellen Kandidaturen in alphabetischer Reihenfolge ergänzt.
Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen ab dieser Veröffentlichung wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
3. August 2023
Stadtrat Illnau-Effretikon
WEITERE INFORMATIONEN
Die detaillierte Verfügung des Stadtpräsidenten zur Wahlanordnung (SRB-Nr. 2023-162) gibt Auskunft zum umfassenden Zeitplan und zum Verfahren. Sie finden diese auf diesem Seitenende.
Weitere Informationen zur Schulpflege, deren Mitglieder, den Schulen und zu den Aufgaben als Mitglied der Schulpflege erhalten Sie durch Klick auf die entsprechenden Links.
Bei Fragen zum Kandidatur- und Wahlverfahren steht Ihnen die Abteilung Präsidiales gerne zur Verfügung. Auskünfte zum Amt als Mitglied der Schulpflege erteilt Ihnen gerne die Abteilung Bildung.
Die Sozialdemokratische Partei SP präsidiert in diesem Jahr die sogenannte Parteipräsidienkonferenz und koordiniert das Verfahren politisch.
VAKANZ RÜCKTRITT ANNA KONRAD
ERGEBNIS
ERSATZWAHL EINES MITGLIEDES DER SCHULPFLEGE
FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2022 - 2026
STILLE WAHL VON DANIEL IMHASLY, EFFRETIKON
Auf die Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 1. Juni 2023 ist zur Besetzung der Vakanz in der Schulpflege die untengenannte Person zur Wahl vorgeschlagen worden.
Innert der Nachfrist (bis 27. Juli 2023) wurde der Vorschlag weder ergänzt, verändert, zurückgezogen noch wurden neue Wahlvorschläge eingereicht.
Die Voraussetzungen des Verfahrens der Stillen Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind erfüllt. Der Stadtpräsident hat namens des Stadtrates die nominierte Person mit Präsidialverfügung vom 31.Juli 2023 gestützt auf Art. 10 und 12 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 41 des Zürcher Gemeindegesetzes deshalb für gewählt erklärt (Verfügung-Nr. 2023-161).
Gewählt ist:
Imhasly, Daniel
geb. 1962, Birchstrasse 23, Effretikon
Kundendienstleiter
FDP
Gegen diese Wahlerklärung kann innert 5 Tagen ab dieser Veröffentlichung wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
3. August 2023
Stadtrat Illnau-Effretikon
PUBLIKATION DES WAHLVORSCHLAGES
ERSATZWAHL EINES MITGLIEDES DER SCHULPFLEGE
FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2022 - 2026
Auf die Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 1. Juni 2023 ist innert Frist folgender gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden:
Imhasly, Daniel, Jg. 1962, Birchstrasse 23, 8307 Effretikon, Kundendienstleiter, FDP
In Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Gemeindeordnung wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekanntgegeben.
Gleichzeitig wird hiermit eine neue Frist von sieben Tagen, d.h. bis Donnerstag, 27. Juli 2023 angesetzt. Der Vorschlag kann bis zu jenem Zeitpunkt zurückgezogen werden. Es können bis dahin aber auch neue Vorschläge bei der Abteilung Präsidiales, Postfach, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon eigenhändig unterzeichnet sein. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.
Die Abteilung Präsidiales stellt für die Wahlvorschläge geeignete Formulare zur Verfügung. Diese können im Stadthaus, Abteilung Präsidiales, 4. OG, oder via den städtischen Internetauftritt unter www.ilef.ch/ersatzwahlschulpflege bezogen bzw. heruntergeladen werden.
Übersteigt die Zahl der abgegebenen Wahlvorschläge diejenige der zu besetzenden Mandate nicht und stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der zweiten, obgenannten Frist überein, werden die vorgeschlagenen Personen von der wahlleitenden Behörde, dem Stadtrat, ohne Durchführung eines Wahlganges im Stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt (Art. 11 Abs. 2 Gemeindeordnung i.V.m. § 54 Gesetz über die politischen Rechte). Sind die Voraussetzungen für jenes Verfahren nicht erfüllt, findet ein Urnenwahlgang statt. Der Stadtrat ordnet jenen Wahlgang mit einer separaten Publikation zum gegebenen Zeitpunkt an.
Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen ab dieser Veröffentlichung wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
20. Juli 2023
Stadtrat Illnau-Effretikon
WAHLANORDNUNG
ERSATZWAHL EINES MITGLIEDES DER SCHULPFLEGE
FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2022 - 2026
EINLADUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
Aufgrund des Rücktrittes aus der Schulpflege von Anna Konrad per 31. Juli 2023 ordnet der Stadtrat mit Beschluss vom 25. Mai 2023 die Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 an.
Die Ersatzwahl erfolgt im Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem), wobei zur Schliessung von Vakanzen bei der Schulpflege gemäss Art. 10 in Verbindung mit Art. 12 Gemeindeordnung (GO) eine sogenannte «Stille Wahl» im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) möglich ist. Bei Stillen Wahlen ist gestützt auf § 48 ff. GPR ein Vorverfahren durchzuführen.
Wahlvorschläge können bis spätestens Dienstag, 11. Juli 2023, 16.30 Uhr (Ablauf der Frist von 40 Tagen nach dieser Publikation) Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde, dem Stadtrat Illnau-Effretikon, eingereicht werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt (§ 23 Abs. 2 GPR). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Für die einzugebenden Wahlvorschläge können die durch die Abteilung Präsidiales zur Verfügung gestellten Formulare (in physischer und elektronischer Form) verwendet werden, welche die vorgedruckten Felder für die nötigen Angaben bereits enthalten. Das elektronische Formular finden Sie am Ende dieser Seite.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen (vgl. § 51 GPR).
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, aber auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Geht für das zu besetzende Mandat nur ein Wahlvorschlag ein und stimmt der provisorische mit dem definitiven Vorschlag überein, erklärt der Stadtrat die vorgeschlagenen Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.
Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 22. Oktober 2023 eine ordentliche Wahl mittels eines leeren Wahlzettels an der Urne. Die Wahlunterlagen werden durch ein Beiblatt mit den offiziellen Kandidaturen in alphabetischer Reihenfolge ergänzt.
Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen ab dieser Veröffentlichung wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
1. Juni 2023
Stadtrat Illnau-Effretikon
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