An hohen Feiertagen (Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Eidgenössicher Bettag und Weihnachtstag sind Sonntagsverkäufe verboten. Pro Jahr können zwei Ausstellungen an Sonntagen durchgeführt werden.
Für die Beschäftigung von Personal ist beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, Postfach, 8090 Zürich, Tel. 043 259 91 00, eine Bewilligung einzuholen.