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Dauernde Verkehrsanordnung Effretikon, Brugglen- und Feldstrasse

31. Oktober 2025
Fahrverbot

Auf Antrag der Stadt Illnau-Effretikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrs­anordnung verfügt:

Brugglen- und Feldstrasse, Effretikon
Signalisation eines Fahrverbots,
ausgenommen Land- und Forstwirtschaft ge­stattet.

Auf der Brugglen- und Feldstrasse wird der Verkehr für Motorwagen und Mo­torräder verboten. Die Land- und Forstwirtschaft ist gestattet.

VERFÜGENDE STELLE
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

RECHTLICHE HINWEISE
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kon­taktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be­zeichnen und soweit möglich beizulegen. 

ERGÄNZENDE RECHTLICHE HINWEISE
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 1. Dezember 2025

KONTAKTSTELLE
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach,
8090 Zürich

Abteilung Sicherheit

Zugehörige Objekte

Name
Verkehrsanorndung Brugglen- und Feldstrasse, Effretikon (PDF, 54.01 kB) Download 0 Verkehrsanorndung Brugglen- und Feldstrasse, Effretikon