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NEUES SACHGESCHÄFT
Antrag des Stadtrates betreffend
Genehmigung der Totalrevision der Parkierverordnung
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Die aktuelle städtische Parkierverordnung stammt aus dem Jahr 2010. In der Zwischenzeit führten verschiedene Faktoren dazu, dass die Verordnung zu revidieren ist. Insbesondere die bauliche Umgestaltung im Zentrum von Effretikon, die vermehrte Nutzung von zentrumsnahen Anwohnerparkplätzen durch Fahrzeughaltende aus anderen Ortsteilen oder Auswärtige sowie die Einführung von Mobilitätskonzepten lösen die Totalrevision der Parkierverordnung aus.
Der Stadtrat empfiehlt, bei der Totalrevision an den Grundsätzen der aktuellen Parkierverordnung mit verschiedenen Parkierungszonen, kombiniert mit einer Nachtparkiergebühr, festzuhalten. Als wichtigste Änderung ist vorgesehen, dass in der Zone B (Weisse Zone) nur noch Anwohnende mit Wohnsitz oder angemeldetem Aufenthalt in den Zonen A (Zentrumszone) und B, in diesen Zonen ansässige Geschäfts- und Gewerbebetriebe sowie ortsansässige Handwerkerinnen und Handwerker zum Bezug von Anwohnerparkkarten berechtigt sind. Von der Berechtigung ausgenommen sind Fahrzeughaltende mit Wohn- und Geschäftssitz in Liegenschaften, die mit einem von der Stadt genehmigten Mobilitätskonzept bewirtschaftet werden. In Anlehnung an umliegende Gemeinden wird die Nachtparkierzeit neu von 22.00 bis 06.00 Uhr (bisher 19.00 bis 07.00 Uhr) definiert.
Der Stadtrat beantragt zudem, analog zu den übrigen Gebühren, die Kompetenz zur Festsetzung der Parkiergebühren an die Exekutive zu delegieren.
In den Ausführungsbestimmungen sieht der Stadtrat vor, die Parkierungszonen A und B vor allem in Effretikon zu erweitern. Bei den Parkgebühren plant er moderate Anpassungen. Deutlich verteuert werden sollen die Anwohnendenparkkarten von bisher Fr. 20.- für fünf Jahre auf neu Fr. 10.- pro Monat. Für Anwohnende ohne private Parkiermöglichkeit beträgt die Gebühr für Tag- und Nachtparkieren für Personenwagen neu insgesamt Fr. 60.- pro Monat. Bei den Schul- und Sportanlagen soll eine Parkiergebühr von Fr. 1.- pro Stunde ab einer Parkzeit von mehr als zwei Stunden eingeführt werden. Mit den angepassten Gebühren wird mit einem Mehrertrag von Fr. 80'000.- pro Jahr gerechnet. Für die Anpassung des Parkregimes sind im Budgetentwurf 2026 Umsetzungskosten von Fr. 45'000.- eingestellt.
Das Geschäft wird durch die Geschäftsprüfungskommission vorberaten.
A. NEUES SACHGESCHÄFT
Geschäft-Nr. 2025/108 Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Totalrevision der Parkierverordnung
Das Geschäft wird durch die Geschäftsprüfungskommission vorberaten.
B. WEITERE INFORMATIONEN
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Übungsanlage bildeten die Folgen von Unwetterereignissen - über Ufer tretende Gewässer, volle Garagen, Keller und fliegende Ziegel inklusive. mehr
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