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Unterschutzstellung Schmiedgasse 4 und 4a.1, Ottikon

4. Dezember 2025

Unterschutzstellung Wohnhaus Assek.-Nr. 436 und Scheune Assek.-Nr. 437, Schmiedgasse 4 und 4a.1, Ottikon, Grundstücke Kat.-Nrn. IE6657 und IE6656 (Kernzone I), Illnau-Effretikon

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 20. November 2025, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes, die Unterschutzstellung der Liegenschaften Assek.-Nrn. 436 und 437 auf Kat.-Nrn. IE6657 und IE6656, Schmiedgasse 4 und 4a.1, Ottikon, festgesetzt. 

Die Akten sind während der Auflagefrist vom 4. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026 auf dieser Seite zur Einsichtnahme aufgeschaltet. 

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage 
Ablauf der Frist: 05.01.2026 

Abteilung Hochbau 

Zugehörige Objekte

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Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2025-248; Unterschutzstellung Scheune (PDF, 336.78 kB) Download 0 Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2025-248; Unterschutzstellung Scheune
Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2025-249; Unterschutzstellung Wohnhaus (PDF, 336.43 kB) Download 1 Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2025-249; Unterschutzstellung Wohnhaus