Urnenstandorte für Wahlen und Abstimmungen werden reduziert
BRIEFLICHE STIMMABGABE
Die briefliche Stimmabgabe wurde 1994 bundesweit eingeführt; zuvor war sie bloss in einzelnen Kantonen Realität. Sie ist die meistgenutzte Form der Stimm- und Wahlberechtigten bei der Wahrnehmung der politischen Rechte. Weit über 90 % der Stimmabgabe erfolgen brieflich.
PERSÖNLICHE STIMMABGABE
Die Stimmabgabe kann in ihrer konventionellen Form nach wie vor persönlich an der Urne erfolgen.
Am Wahl- oder Abstimmungssonntag ist gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wenigstens eine Urne während mindestens einer Stunde zu öffnen. Zusätzlich sind die Gemeinden verpflichtet, an mindestens zwei der letzten vier Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag eine vorzeitige Stimmabgabe bei der Gemeindeverwaltung zu ermöglichen. Die Stadt Illnau-Effretikon trägt dieser gesetzlichen Anforderung mit der Möglichkeit zur frühzeitigen Stimmabgabe im Stadtbüro, Erdgeschoss des Stadthauses, in der kompletten Vorwoche des Wahl- und Abstimmungstermines während der Öffnungszeiten des Stadthauses Rechnung.
Die Illnau-Effretiker Stimmberechtigten können zudem ihre Wahl- und Stimmzettel aktuell an folgenden Standorten zu nachfolgenden Zeiten persönlich in die Urne legen:
ILLNAU
Altes Schulhaus («Gelbes Schulhaus»),
Usterstrasse 24
Samstag, 10.00 - 11.00 Uhr
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
BISIKON
Schulhaus, Hauptstrasse 2
Sonntag, 10.00 -11.00 Uhr
OTTIKON
«Hütteschüür», Giessenstrasse 4
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
KYBURG
Schulhaus, Allmendstrasse 1
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
EFFRETIKON
Stadthaus, Märtplatz 29
Samstag, 10.00 - 11.00 Uhr
Der Einwurf von brieflichen Stimmabgaben ist am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag auch beim Briefkasten des Stadthauses bis 11.00 Uhr möglich.
AUFHEBUNG VON URNENSTANDORTEN PER 30. JUNI 2026
Die Auswertungen der persönlichen Stimmabgaben über die letzten Jahre zeigen, dass die Wahl- und Abstimmungsurnen in Illnau am Samstag, in Bisikon, Effretikon und Kyburg nur noch sehr wenig und mit abnehmender Tendenz genutzt werden. Eine rege persönliche Stimmbeteiligung erfolgt in Illnau am Sonntag und in Ottikon. Sehr viele Abstimmungskuverts werden am Abstimmungswochenende in den Briefkasten des Stadthauses geworfen.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Stadtrat entschieden, per 30. Juni 2026 die Urnenstandorte in Bisikon, Effretikon und Kyburg ersatzlos aufzuheben. Auf denselben Zeitpunkt hin wird die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe in Illnau am Samstag des Abstimmungs- und Wahlwochenendes abgeschafft.
URNENSTANDORTE UND -ÖFFNUNGSZEITEN PER 1. JULI 2026
Um die Zähl-, Bereinigungs- und Auswertungsprozesse besser aufeinander abstimmen zu können, werden die Öffnungszeiten der verbleibenden Urnenstandort neu auf 09.30 bis 10.30 Uhr festgelegt.
Per 1. Juli 2026 gelten folgende Urnenstandorte und deren Öffnungszeiten zur Durchführung von Abstimmungen und Wahlen:
ILLNAU
Altes Schulhaus («Gelbes Schulhaus»), Usterstrasse 24
Sonntag, 09.30 – 10.30 Uhr
OTTIKON
«Hütteschüür», Giessenstrasse 4
Sonntag, 09.30 – 10.30 Uhr
Weiterhin ist die vorzeitige Stimmabgabe ab dem Montag vor dem Abstimmungswochenende im Stadtbüro möglich. Die letzte Leerung des Briefkastens beim Stadthaus bleibt am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag bei 11.00 Uhr unverändert.
ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2025-264