VON LIEBHABEROBJEKTEN, FEUERWERK UND ETWAS MEHR FARBE
Nach der Sommerpause meldete sich das Stadtparlament mit einer gut gefüllten Traktandenliste zurück. Und schon bevor das erste eigentliche Geschäft behandelt wurde, war klar: Das Sparpaket aus dem vergangenen Jahr ist politisch noch keineswegs abgehakt.
Anlass dazu gab eine Medienmitteilung des Stadtrates über zusätzliche Stellenprozente in der Verwaltung. Thomas Hildebrand, FDP, rechnete vor, dass die beschlossenen Aufstockungen künftig einiges kosten würden – und stellte die Frage, wie dies mit den jüngsten Sparbemühungen zusammenpasse. Auch aus den Reihen der SVP kam Kritik. Dort erinnerte man unter anderem daran, dass im Parlament inzwischen sogar das Mineralwasser dem Rotstift zum Opfer gefallen sei, während andernorts «mit voller Kelle» Geld ausgegeben werde.
Das Wasser ist also weg. Die Finanzdebatte bleibt.
HAGENACHERSTRASSE 24: VERKAUFEN ODER DOCH NOCH EINEN KAFFEE TRINKEN?
Den grössten Diskussionsbedarf löste die städtische Liegenschaft an der Hagenacherstrasse 24 aus. Das 1928 erstellte und inventarisierte Gebäude ist sanierungsbedürftig. Rund 1.2 Millionen Franken würde eine Instandsetzung kosten; der geschätzte Marktwert liegt bei rund 1.16 Millionen Franken. Für den Stadtrat war deshalb klar: verkaufen und die Mittel dort einsetzen, wo für die Stadt grösseres Entwicklungspotenzial besteht.
Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission wollte davon noch nichts wissen. Zu zentral sei die Lage gegenüber dem künftigen Stadtgarten, zu endgültig ein Verkauf. Geprüft werden sollten deshalb weitere Möglichkeiten – vom Schaugarten über öffentliche Nutzungen bis hin zu einem kleinen Café.
Stadtpräsident Marco Nuzzi hielt dagegen: schöne Ideen, aber keine tragfähige Lösung. Ein Café in einem geschützten Gebäude bringt eben nicht nur Kaffee und Gipfeli, sondern auch Brandschutz, Sanitäranlagen, hindernisfreien Zugang und entsprechende Kosten mit sich.
Kilian Meier, Mitte, sah im Haus hingegen gerade wegen seiner zentralen Lage strategischen Wert und lieferte gleich eine ganze Auswahl möglicher Nutzungen: Beratungsstelle, Quartiertreff, Traulokal, Jugendangebot oder anderes mehr. Auf der Gegenseite fiel auch die Bezeichnung «denkmalgeschützter Ladehüter».
Das Parlament musste sich entscheiden: zurück an den Stadtrat oder weiter Richtung Verkauf?
Die Rückweisung scheiterte mit 14 zu 19 Stimmen. Anschliessend genehmigte das Parlament den Verkauf mit 19 zu 14 Stimmen. Sicherheitshalber wurde bei der Schlussabstimmung sogar zweimal gezählt.
WENIGER GELD – ABER VORERST NUR FÜR VIER JAHRE
Wesentlich schneller ging es beim Beitrag an die Unterhaltsgenossenschaft Illnau-Effretikon.
Der jährliche städtische Beitrag für den Unterhalt der Meliorationsanlagen wird ab 2027 von maximal Fr. 175'000.– auf maximal Fr. 150'000.– reduziert. Die Rechnungsprüfungskommission wollte die neue Regelung allerdings auf vier Jahre befristen. Danach soll der Stadtrat dem Parlament erneut aufzeigen, wie die Lage aussieht.
Das überzeugte: Das Parlament folgte der Befristung einstimmig.
Manchmal kann parlamentarische Beratung also tatsächlich kurz sein – selbst wenn Feldwege im Spiel sind.
KURZANFRAGEN BLEIBEN – DIE FRAGESTUNDE AUCH
Ein kleines sprachliches Kunststück lieferte die Teilrevision der Geschäftsordnung. Was «Kurzanfragen» heisst, benötigte für seine definitive Einführung zunächst eine etwas längere Beratung.
Das Instrument war zwischen September 2024 und September 2025 versuchsweise im Einsatz und hatte sich bewährt. Parlamentsmitglieder können damit unter dem Jahr unkompliziert und mit geringem Aufwand Fragen an den Stadtrat richten. Nun wird es definitiv in der Geschäftsordnung verankert.
Mehr Gesprächsbedarf verursachte die Zukunft der klassischen Fragestunde. Nach etwas parlamentarischem Farbenstudium – rote Änderungen, grüne Änderungen und der Feststellung «Ich denke, dass das nicht jeder verstanden hat» – fand sich die Lösung: Eine Fragestunde soll weiterhin einmal jährlich zwischen dem 1. August und dem 30. November stattfinden.
Die Kurzanfrage bleibt also kurz.
Der Weg dorthin war es an diesem Abend nicht ganz.
«OPEN RESTAURANT» – NICHT GANZ SO GASTRONOMISCH, WIE ES KLINGT
Thomas Hildebrand, FDP, zeigte sich mit der Antwort des Stadtrates zu seiner Interpellation über die schulergänzende Betreuung in Illnau grundsätzlich zufrieden.
Unter anderem wurde auf Beginn des neuen Schuljahres ein sogenanntes «Open Restaurant» eingeführt. Dahinter verbirgt sich weniger ein neuer gastronomischer Geheimtipp als vielmehr ein flexiblerer Mittagstisch: Die Kinder können innerhalb eines Zeitfensters selbst entscheiden, wann sie essen und wann sie spielen.
Auch bei Akustik, Räumlichkeiten und Möglichkeiten für Hausaufgaben seien Verbesserungen angestossen worden. Hildebrand regte an, nach einer ersten Erfahrungsphase Eltern, Kinder und Lehrpersonen einzubeziehen.
Das Geschäft war damit erledigt. Für Restaurantkritiken dürfte es trotzdem noch etwas früh sein.
FEUER FREI FÜR DIE DEBATTE
Dann wurde es lauter – zumindest rhetorisch.
Ein Postulat seitens der SP und GLP verlangte die Prüfung eines Verbots beziehungsweise weiterer Einschränkungen von privatem Feuerwerk. Umweltbelastung, Lärm, Tiere und Sicherheit standen auf der einen Seite; Tradition, Freiheit und Vollzugstauglichkeit auf der anderen.
Der Stadtrat wollte das Postulat nicht entgegennehmen. Ende November steht auf nationaler Ebene ohnehin eine Volksabstimmung zu Einschränkungen von lärmintensivem Feuerwerk an. Zuerst solle deren Ausgang abgewartet werden.
Damit war das Feuer für die Debatte allerdings erst richtig gezündet.
Von Feinstaub und verängstigten Tieren über liberale Freiheitsrechte bis zur Tradition des 1. August wurde einiges in den politischen Himmel geschossen. Eine Parlamentarierin räumte dabei sogar ein, selbst schon einmal einen «Tönder» (Böller seien nämlich in der Schweiz verboten) gezündet zu haben. Ihre Motive werden hier nicht weiter ausgeführt.
Am Ende blieb das geltende Regime vorerst unangetastet: Das Postulat wurde mit 23 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung nicht überwiesen.
Das Feuerwerk darf damit vorerst weiter knallen. Politisch tat es das an diesem Abend ohnehin.
MEHR FARBE? DAS PARLAMENT SIEHT VORERST EHER GRÜN.
Zum Abschluss sollte Illnau-Effretikon noch etwas farbiger werden. Das Postulat der ehemaligen Parlamentarierin Elisabeth Wyss-Jenny, SP, regte an, städtische Flächen stärker mit Blumen und anderen Gestaltungselementen aufzuwerten. Präsentiert wurden Beispiele aus anderen Gemeinden, Pflanzkübel, Blumeninseln, Patenschaften durch Private und Gewerbe – bis hin zu Kunstwerken.
Auch künstliche Intelligenz durfte visualisieren, wie es dereinst aussehen könnte. Das Urteil der Referentin Jasmin Wyss, SP, über deren floristische Kreativität fiel allerdings überschaubar aus: Die KI habe immer wieder dieselben Blumen verwendet.
Der Stadtrat wollte beim bisherigen Konzept mit extensiver und möglichst biodiverser Bepflanzung bleiben. Auch FDP und SVP waren skeptisch – zusätzliche Tröge wollen schliesslich gepflanzt, gegossen und gepflegt werden. Aus den Reihen der Grünen kam Widerstand aus einer ganz anderen Richtung: Mehr Zierpflanzen seien nicht automatisch mehr Biodiversität.
So entstand zum Abschluss die bemerkenswerte Situation, dass sich das Parlament über mehr Blumen stritt – und zwar unter anderem deshalb, weil Blumen nicht grün genug sein könnten.
Mit 25 zu 8 Stimmen wurde auch dieses Postulat nicht an den Stadtrat zur Beantwortung überwiesen.
UND SOMIT …
… endete die zweite Sitzung der neuen Legislatur nach gut zweieinhalb Stunden.
Eine Liegenschaft darf verkauft werden, die Unterhaltsgenossenschaft erhält für vier Jahre einen reduzierten Beitrag, die Kurzanfragen werden definitiv eingeführt, Feuerwerk bleibt vorerst Sache übergeordneter Politik und zusätzliche Blumen müssen noch etwas auf ihren politischen Frühling warten.
Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.
Gegen die Beschlüsse unter Ziffer A.4 und A.5 ist das Referendum ausgeschlossen.
Die Beschlüsse unter Ziffer A.1, A.2 und A.3 unterstehen dem fakultativen Referendum.
Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Die Rechtsfristen öffnen sich nach offizieller Publikation am 10. September 2026 im amtlichen Publikationsorgan. Amtliches Publikationsorgan der Stadt Illnau-Effretikon ist deren Webseite; aufrufbar unter «ilef.ch/amtliche_publikationen».