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Ausbau Weg zwischen Lätten- und Zihlrütistrasse, Illnau

PROJEKTFESTSETZUNG

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 2025-91 vom 16. April 2025, gestützt auf § 15 Abs. 2 des Strassengesetzes, das Bauprojekt Ausbau Weg zwischen Lätten- und Zihlrütistrasse in Illnau, festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene 
Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 24. April bis 27. Mai 2025 bei der Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, oder an dieser Stelle zur Einsichtnahme auf. 

24. April 2025
Abteilung Tiefbau 

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