Erschliessung Bodenacher, Kyburg
PROJEKTFESTSETZUNG
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 2025-57 vom 20. März 2025, gestützt auf § 15 Abs. 2 des Strassengesetzes, das Bauprojekt Erschliessung Bodenacher, Kyburg, festgesetzt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene
Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 3. April bis 5. Mai 2025 bei der Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, oder an dieser Stelle zur Einsichtnahme auf.
3. April 2025
Abteilung Tiefbau
Öffentliche Auflage
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG, LS 722.1) wird das Bauprojekt gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Strassengesetzes (StrG) öffentlich aufgelegt.
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen liegen während 36 Tagen bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Stadthaus, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Internetseite der Stadt Illnau-Effretikon an dieser Stelle digital einsehbar. Massgebend sind die aufgelegten Unterlagen.
Innerhalb der Auflagefrist können betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon, schriftlich und begründet bis Freitag, 24. Januar 2025, Einsprache erheben.
Abteilung Tiefbau
Zugehörige Objekte
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