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Sanierungspflicht Elektroheizungen und Elektroboiler

Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler wandeln Strom direkt in Wärme um. Sie benötigen sehr viel Energie. Das kantonale Energiegesetz schreibt daher vor, dass solche ortsfest bestehende Anlagen bis 2030 ausser Betrieb genommen werden müssen. Sie sind bis 2030 durch andere, energieeffizientere Systeme zu ersetzen. Neuinstallationen sind nicht zulässig. Erfahren Sie hier, welche Geräte betroffen sind.

Ersatzpflichtige Elektroheizungen

Folgende Geräte müssen bis 2030 durch alternative Produkte ersetzt werden:

  • Ortsfeste Elektrische Widerstandsheizungen
  • Infrarotheizungen
  • Elektrospeicherheizungen
  • Zentrale elektrische Wassererwärmer in Wohnbauten, die ausschliesslich direkt-elektrisch betrieben werden 
     

Erlaubte Elektroheizungen

Von der Sanierungspflicht befreit sind:

  • Zentrale elektrische Widerstandsheizungen als Notheizungen für Wärmepumpen und Holzheizungen.
  • Dezentrale elektrische Widerstandsheizungen für Nasszellen und WC-Anlagen.
  • Dezentrale elektrische Widerstandsheizungen in Gebäuden, die insgesamt eine installierte Leistung von höchsten 3 kW haben oder deren elektrisch beheizte Fläche kleiner als 50 m² ist.
  • Dezentrale elektrische Widerstandsheizungen für die Beheizung einzelner Arbeitsplätze in ansonsten ungenügend oder nicht beheizten Räumen.
  • Dezentrale elektrische Widerstandsheizungen in Gebäuden mit einer Solaranlage, die mindestens 10 Prozent mehr Strom erzeugt, als für Heizung und Warmwasser benötigt wird.
  • Elektrische Widerstandsheizungen in Kirchen.
  • Elektrische Widerstandsheizungen in Bauten, die abgelegen oder schlecht zugänglich sind und bei denen die Installation eines anderen Heizsystems technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht zumutbar oder in Anbetracht der Gesamtumstände unverhältnismässig ist.
  • Einzelne defekte Wassererwärmer in Gebäuden mit dezentralen Wassererwärmern pro Wohnung, die ausschliesslich direkt elektrisch betrieben werden.

Weiterhin nicht zulässig sind die Neuinstallation und der Ersatz von Elektroheizungen und Elektro-Wassererwärmern. Der Ersatz eines einzelnen defekten Elektroboilers in einem Gebäude mit dezentralen Elektroboilern pro Wohnung ist hingegen erlaubt.

 

SIE SIND BETROFFEN. WAS NUN?

Der Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien wird aktuell durch den Kanton Zürich mit hohen Subventionen unterstützt. Neben dem Einbau eines erneuerbaren Heizsystem wird auch der Einbau eines wasserbasierten Verteilsystems (z.B. Radiatoren, Fussbodenheizung) mit mindestens Fr. 15'000.- gefördert. Der Ersatz des zentralen Elektroboilers sollte bei der Planung der neuen Heizung unbedingt auch miteinbezogen werden.

Alle Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, den Ausnahmen, den Förderprogrammen und den Beratungsangeboten und Best-Practice-Beispielen finden Sie gebündelt auf dem Webauftritt des Kantons Zürich.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig beraten zu lassen. Beispielsweise, indem Sie sich mit Ihrem Heizungsinstallateur in Verbindung setzen oder die kostenlose Impulsberatung des Bundes beanspruchen: erneuerbarheizen.ch/impulsberatung, Tel. 0848 444 444.

Ergänzend zur Förderung des Kantons haben auch die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) ein Förderprogramm für Luft-Luft-Wärmepumpen lanciert.

 

INFORMATIONSANLASS

Die Stadt Illnau-Effretikon nimmt sich dem Thema Sanierungspflicht von Elektroheizungen ebenfalls an. Die betroffenen Eigentümer werden kontaktiert und an einem Info-Anlass aus erster Hand informiert. Der Termin steht noch nicht fest, soll aber zu Beginn 2026 stattfinden.

Energieberatung

Anlaufstelle für alle Fragen einer energieeffizienten und zukunftsorientierten Energienutzung (z. B. bei Sanierung der Gebäudehülle oder Heizungsersatz) ist die Abteilung Hochbau. A…

Anlaufstelle für alle Fragen einer energieeffizienten und zukunftsorientierten Energienutzung (z. B. bei Sanierung der Gebäudehülle oder Heizungsersatz) ist die Abteilung Hochbau.

Alex Herzog, Leiter Energie der Stadt Illnau-Effretikon, berät Sie gerne zu Fragen rund um das Thema Energie.

Die Beratung kann entweder telefonisch oder nach Absprache im Stadthaus erfolgen.


Für eine umfassendere Vorgehensberatung empfehlen wir, die bewährten Beratungsangebote zu nutzen:
 

Geak Plus

IST-ZUSTAND BEURTEILEN UND MODERNISIERUNG PLANEN.

Ein GEAK®Plus liefert Ihnen neben der Energieetikette eine Entscheidungsgrundlage, wie Sie Ihr Gebäude energetisch zukunftsfähig machen können. Zu einem GEAK®Plus gelangen Sie, indem Sie direkt auf der GEAK®-Website eine Expertin oder einen Experten Ihrer Wahl beauftragen.

Mehr Informationen finden Sie hier.


 

Heizungsersatz

HEIZUNGSERSATZ:
ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE FÜR EIN NEUES UMWELTFREUNDLICHES HEIZUNGSSYSTEM

Von der fossilen auf eine erneuerbare Wärmeerzeugung umsteigen? Eine Wärmepumpe mit Erdsonde oder mit Luft-Wasser? Finden Sie es heraus, beispielsweise mit einer unverbindlichen und kostenlosen Energieberatung von den EKZ.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Solarenergie

ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE FÜR DIE NUTZUNG VON SONNENENERGIE (SOLARTHERMIE/PHOTOVOLTAIK)

Sonnenenergie in der Form von Wärme (Warmwasser und Heizung) oder Strom nutzen? Finden Sie es heraus, beispielsweise mit einer unverbindlichen Energieberatung von den EKZ.

Mehr Informationen finden Sie hier.



 

Finanzierungsberatung

ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE FÜR DIE FINANZIERUNG IHRES VORHABENS

Damit auch die Finanzierung für Ihr Bauvorhaben geklärt ist, empfehlen wir Ihnen frühzeitig sich mit Ihrer Bank für eine Beratung in Verbindung zu setzen.

 

 

 

 

Detaillierte Informationen zum städtischen Energieförderprogramm und dessen Beiträgen finden Sie unter Energiestadt.

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