Die Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 14. Mai 2020 findet nicht statt.
Das hat das Büro des Grossen Gemeinderates in seiner Eigenschaft als Geschäftsleitung des Parlamentes entschieden.
Wenn auch unter Umständen die Durchführung einer Sitzung möglich wäre, so verzichtet das Ratsbüro darauf, beim Zürcher Regierungsrat eine Genehmigung zur Sitzungsdurchführung zu beantragen.
Das Büro des Grossen Gemeinderates musste für diesen Entscheid eine Abwägung verschiedener Interessen vornehmen. Es gewichtete das Interesse der Wahrung der Gesundheit der Bevölkerung, der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus und insbesondere den Schutz besonders gefährdeter Personen höher als die Notwendigkeit einer Sitzungsdurchführung.
Die Geschäftsleitung teilt die Auffassung, wonach das Funktionieren der politischen Institutionen auch in einer ausserordentlichen Lage wichtig ist und im grundsätzlichen öffentlichen Interesse liegt. Dem gegenüber sieht das Büro des Grossen Gemeinderates aber keine Notwendigkeit eine Sitzung durchzuführen, wenn zwar zeitlich sicherlich prioritäre, aber nicht Ultima Ratio Geschäfte zu beschliessen sind.
Zwischenzeitlich sind nun seitens des Kantons Zürich Grundlagen geschaffen worden, damit mindestens die vorberatenden Kommissionen ihre Sitzungen auch unter Beizug elektronischer Hilfsmittel wieder durchführen dürfen.
Der Bundesrat hat ein Konzept zur Lockerung der momentan und bis 26. April 2020 geltenden Massnahmen in Aussicht gestellt.
Das Büro des Grossen Gemeinderates entscheidet nach Bekanntwerden über den Fortgang der Plenarsitzungen des Grossen Gemeinderates.
Die detaillierten Beschlüsse des Büros des Grossen Gemeinderates finden Sie im Abschnitt A. dieses Newsletters.
Zudem:
Gemeinderat Markus Annaheim, SP, und Mitunterzeichnende, fordern via Motion, die Ausarbeitung eines Projektes für eine städtebauliche Verbindung zwischen Bahnhof West und Bahnhof Ost im Zentrum Effretikon. Der Stadtrat soll dem Parlament dazu einen Projektierungskredit unterbreiten.
Der Stadtrat macht von der ihm zustehenden Möglichkeit Gebrauch, dem Grossen Gemeinderat schriftlich mitzuteilen, inwiefern er Bereitschaft erklärt, den Vorstoss entgegenzunehmen.
Es ist das erste Mal, dass diese Erklärung nicht mündlich im Rat, sondern schriftlich im Vorfeld erfolgt.
Der Stadtrat ist nicht bereit, die Motion entgegenzunehmen, auch wenn er den Unmut der Vorstossurheber zu den prekären Verhältnissen beim Bahnhof Effretikon im Grundsatz teilt.
Die Erklärung des Stadtrates finden Sie unter Abschnitt B des Newsletters.
A. BESCHLÜSSE DES BÜROS DES GROSSEN GEMEINDERATES
BISHERIGES DOKUMENT
Sistierung des Ratsbetriebes
NEUES DOKUMENT
Absage der Sitzung vom 14. Mai 2020; Wiederaufnahme des Kommissionsbetriebes
B. ERKLÄRUNG DES STADTRATES ZUR NICHTENTGEGENNAHME EINES VORSTOSSES
Geschäft-Nr. 2020/074
Motion Markus Annaheim, SP, und Mitunterzeichnende, betreffend Ausarbeitung eines Projektes für eine städtebauliche Verbindung zwischen Bahnhof West und Bahnhof Ost im Zentrum Effretikon
BISHERIGES DOKUMENT
Vorstoss
NEUES DOKUMENT
Beschluss des Stadtrates; Erklärung zur Nichtentgegennahme des Vorstosses
C. WEITERE INFORMATIONEN
Botschaft des Stadtpräsidenten
Ueli Müller richtet sich an die Bevölkerung.
mehr
Erste Nothilfegesuche bewilligt
Der Stadtrat beurteilte 27 Gesuche zur Nothilfe.
mehr
Leitartikel des Stadtrates
Salome Wyss bitte um Geduld.
mehr
Unsere Öffnungszeiten...
...über die Ostertage.
mehr
Wir sagen’s mit Blumen…
Bunte Pracht auf dem Märtplatz Effretikon.
mehr
CoWorking Effretikon
Einwohnerinnen und Einwohnern von Illnau-Effretikon stehen sieben Arbeitsplätze zur Verfügung.
mehr
Stellenplan angepasst
Der Stadtrat hat mehrere Anpassungen am Stellenplan vorgenommen.
mehr
Kredite bewilligt
Der Stadtrat bewilligt verschiedene Kredite.
mehr
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