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Ortsplanung - Gesamtrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)

FESTSETZUNG UND TEILWEISE NICHTGENEHMIGUNG DURCH DIE BAUDIREKTION

Das Stadtparlament hat mit Beschluss vom 7. April 2022 die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) festgesetzt.

Die Baudirektion hat mit Beschluss vom 12. Juli 2023 verfügt:

I.
Die Revision der kommunalen Nutzungsplanung, welche das Stadtparlament mit Beschluss vom 7. April 2022 festgesetzt hat, wird unter Vorbehalt von Dispositiv II bis IV genehmigt.

II.
Die Einzonung Usterstrasse im Ortsteil lllnau von der Reservezone in die Wohnzone W2.2 wird nicht genehmigt (keine Nachfolgeregelung möglich)

III.
Das Mass von 1.00 m2 für die Glasfläche von Dachflächenfenstern in Ziff. 3.2.3 BZO wird nicht genehmigt (Nachfolgeregelung zwingend).

IV.
Die Bestimmungen in Ziff. 6.3.1 sowie Ziff. 6.3.3 BZO hinsichtlich der Industriezone I 5.0 Mülau und die zugehörende Darstellung der Industriezone I 5.0 Mülau im Zonenplan Kyburg werden nicht genehmigt (Nachfolgeregelung zwingend).

V.
Es wird festgestellt, dass für Ziff. 3.2.3 BZO bis zur rechtsgültig genehmigten Nachfolgeregelung die bisherigen Bestimmung Ziff. 3.8.3 gemäss Verfügung Nr. 30/2011 vom 28. Februar 2011 (ARE/30/2011) gilt.

VI.
Die Bau- und Zonenordnung der ehemaligen Gemeinde Kyburg wird aufgehoben.
 

Die öffentliche Auflage beginnt am 20. Juli 2023 und dauert 30 Tage. Die Akten sind im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie auf der Internetseite www.ilef.ch/ortsplanung einsehbar.

Gegen den Festsetzungsbeschluss des Stadtparlaments sowie gegen die Verfügung der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

20. Juli 2023
Stadtrat Illnau-Effretikon

Verfügung der Baudirektion vom 12. Juli 2023; Teilweise Nichtgenehmigung

Bau- und Zonenordnung, Festsetzung durch das Stadtparlament am 7. April 2022
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
Kernzonenplan 1, Rikon
Kernzonenplan 2, Alt-Effretikon
Ergänzungsplan Hochhausgebiet
Zonenplan Effretikon
Zonenplan Illnau
Zonenplan Kyburg

 

BAU- UND ZONENORDNUNG AM 7. APRIL 2022 DURCH STADTPARLAMENT BESCHLOSSEN

Das dafür zuständige Stadtparlament hat die Vorlage des Stadtrates zur neuen Bau- und Zonenordnung an seiner Sitzung vom 7. April 2022 mit wenigen Änderungen gegenüber dem stadträtlichen Antrag beschlossen.

Nach unbenutztem Ablauf erster Einsprache- und Rekursmöglichkeiten bedarf die festgesetzte Bau- und Zonenordnung der Genehmigung der kantonalen Baudirektion. Dieser Prozess wird erneut einige Monate in Anspruch nehmen, bevor die neue Bau- und Zonenordnung in Kraft treten kann. Bis dahin finden die bisherigen Bestimmungen Anwendung.

Die durch das Parlament festgesetzte Fassung finden Sie hier:
Bau- und Zonenordnung - noch nicht in Kraft

Weitere Unterlagen zum Geschäft finden Sie in der Geschäftsdatenbank des Stadtparlamentes (Stichwort "BZO" im Suchfeld eingeben).

7. April 2022
 

 

VERABSCHIEDUNG DER VORLAGE ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES

Mit Volksentscheid vom 25. November 2018 und der Genehmigung durch den Kanton Zürich am 12. Januar 2020 konnte die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans zum Abschluss gebracht werden. Inzwischen hat die Ortsplanungskommission (OPK) ihre Arbeit weitergeführt und die Gesamtrevision erarbeitet.

Diese soll neben der Zusammenführung der verschiedenen Regelwerke für die ehemaligen Stadt- bzw. Gemeindegebiete von Illnau-Effretikon und Kyburg besonders eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung mit Fokus auf die innere Verdichtung gewährleisten. Dazu werden Aufzonungen getätigt und Anreize wie beispielsweise ein neuer Erdgeschossbonus geschaffen, die Anforderungen an einen Arealbonus reduziert und nahe dem Bahnhof Effretikon der Bau von Hochhäusern ermöglicht. Die Kernzonenvorschriften werden tendenziell etwas flexibler ausformuliert. Um dem veränderten Mobilitätsverhalten angemessen begegnen zu können, werden die Berechnungsgrundlagen zu den Autoabstellplätzen angepasst und neue Bestimmungen für Motorrad- und Fahrradabstellplätze eingeführt. Schlussendlich werden die neuen Begriffe und Messweisen gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) und der allgemeinen Bauverordnung (ABV) eingeführt und zahlreiche redaktionelle Korrekturen eingebracht, die der Lesbarkeit und dem besseren Verständnis dienen.

Die kantonalen Auflagen zu den Einzonungsgebieten erweisen sich als sehr hürdevoll. Aufgrund dessen wird das neue Arbeitsplatzgebiet «Riet» reduziert und die Einzonung «Müsli» muss vorderhand vollständig zurückgestellt werden. Ferner besteht eine Rechtsunsicherheit zwischen den Gesetzgebungen von Bund und Kanton in Bezug auf die Weilerkernzonen. Vor diesem Hintergrund kann deren Einführung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollzogen werden.

Die nun vorliegende Gesamtrevision der BZO wurde in einem über mehrere Jahre umspannenden Zeitraum erarbeitet, beinhaltet grundsätzlich nur Bestandteile, die aus kantonaler Sicht genehmigungsreif und –fähig sind und bildet eine solide zukünftige Grundlage für das Baubewilligungsverfahren. Sobald für die zurückgestellten Revisionsbestandteile die erforderlichen Nachweise erbracht werden können und die zuständigen Instanzen den Vorlagen zustimmen, werden diese in einer späteren Teilrevision der BZO behandelt.

Der Stadtrat hat das Geschäft nun zu Handen des Grossen Gemeinderates verabschiedet. Er entscheidet über die Festsetzung der neuen Bau- und Zonenordnung und kann gegebenenfalls Änderungen an der Vorlage des Stadtrates beschliessen. Die Vorlage gelangt nun zur Vorberatung in die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission. Sie unterbreitet dem Gesamtparlament einen Bericht, der Aufschluss über die Geschäftsprüfung gibt und gegebenenfalls Anträge zu Änderungen umfasst.

Alle Unterlagen zum Geschäft finden Sie hier.

10. Mai 2021
 

GESAMTREVISION DER BZO; BERICHT ZUR 2. VORPRÜFUNG DES KANTONS

Der Bericht zur 2. Vorprüfung des Kantons ist Ende September 2020 eingetroffen. Er zeigt in einigen Punkten vertieften Klärungsbedarf der Fachexperten. Dadurch verzögert sich die Weiterbearbeitung der Gesamtrevision. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Stadtrat darüber informieren.

9. November 2020
Abteilung Hochbau


GESAMTREVISION DER BZO; 2. VORPRÜFUNG DES KANTONS

Aufgrund der öffentlichen Auflage von Juni bis August 2019 sind bei der Stadt zahreiche Einwendungen eingegangen und der Kanton hat einen umfangreichen Vorprüfungsbericht verfasst. Die Ortsplanungskommission hat die Änderungsanliegen beraten und dem Stadtrat eine revidierte Vorlage unterbreitet.

An seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Stadtrat den Entwurf der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur zweiten Vorprüfung an den Kanton verabschiedet. Zirka im Herbst 2020 wird der Stadtrat die definitive Vorlage zur Gesamtrevision dem Grossen Gemeinderat vorlegen.

18. Mai 2020
Abteilung Hochbau
 

TEILREVISION DER BZO ZUM KOMMUNALEN MEHRWERTAUSGLEICH; ÖFFENTLICHE AUFLAGE

Der Stadtrat hat am 30. April 2020 beschlossen, die Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) zum kommunalen Mehrwertausgleich im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur öffentlichen Auflage zu verabschieden.

Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. In der Zeit vom 8. Mai bis 7. Juli 2020 liegen die Unterlagen öffentlich auf. Die Akten sind einsehbar im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon. Während der genannten Frist können sich alle zum Inhalt der Teilrevision schriftlich äussern.

Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 7. Juli 2020 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

7. Mai 2020
Abteilung Hochbau

Bau- und Zonenordnung, Teilrevision Mehrwertausgleich, Entwurf öffentliche Auflage und Kantonale Vorprüfung
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
 

GESAMTREVISION DER BZO; ÖFFENTLICHE AUFLAGE

Der Stadtrat hat am 23. Mai 2019 beschlossen, die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur öffentlichen Auflage zu verabschieden.

Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert mind. 60 Tage. In der Zeit vom 7. Juni bis 30. August 2019 liegen die Unterlagen öffentlich auf. Die Akten sind einsehbar im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie untenstehend auf der Website. Während der genannten Frist kann sich jedermann zum Inhalt der Gesamtrevision schriftlich äussern.

Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 30. August 2019 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM STADTHAUSSAAL EFFRETIKON
20. Juni 2019, 19.00 Uhr Allgemeine Informationsveranstaltung
27. Juni 2019, 19.30 Uhr Informationsveranstaltung zu Weilerkernzonen

6. Juni 2019
Abteilung Hochbau

Zugehörige Objekte