Ortsplanung - Gesamtrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)
BAU- UND ZONENORDNUNG AM 7. APRIL 2022 DURCH STADTPARLAMENT BESCHLOSSEN
Das dafür zuständige Stadtparlament hat die Vorlage des Stadtrates zur neuen Bau- und Zonenordnung an seiner Sitzung vom 7. April 2022 mit wenigen Änderungen gegenüber dem stadträtlichen Antrag beschlossen.
Nach unbenutztem Ablauf erster Einsprache- und Rekursmöglichkeiten bedarf die festgesetzte Bau- und Zonenordnung der Genehmigung der kantonalen Baudirektion. Dieser Prozess wird erneut einige Monate in Anspruch nehmen, bevor die neue Bau- und Zonenordnung in Kraft treten kann. Bis dahin finden die bisherigen Bestimmungen Anwendung.
Die durch das Parlament festgesetzte Fassung finden Sie hier:
Bau- und Zonenordnung - noch nicht in Kraft
Weitere Unterlagen zum Geschäft finden Sie in der Geschäftsdatenbank des Stadtparlamentes (Stichwort "BZO" im Suchfeld eingeben).
7. April 2022
VERABSCHIEDUNG DER VORLAGE ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES
Mit Volksentscheid vom 25. November 2018 und der Genehmigung durch den Kanton Zürich am 12. Januar 2020 konnte die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans zum Abschluss gebracht werden. Inzwischen hat die Ortsplanungskommission (OPK) ihre Arbeit weitergeführt und die Gesamtrevision erarbeitet.
Diese soll neben der Zusammenführung der verschiedenen Regelwerke für die ehemaligen Stadt- bzw. Gemeindegebiete von Illnau-Effretikon und Kyburg besonders eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung mit Fokus auf die innere Verdichtung gewährleisten. Dazu werden Aufzonungen getätigt und Anreize wie beispielsweise ein neuer Erdgeschossbonus geschaffen, die Anforderungen an einen Arealbonus reduziert und nahe dem Bahnhof Effretikon der Bau von Hochhäusern ermöglicht. Die Kernzonenvorschriften werden tendenziell etwas flexibler ausformuliert. Um dem veränderten Mobilitätsverhalten angemessen begegnen zu können, werden die Berechnungsgrundlagen zu den Autoabstellplätzen angepasst und neue Bestimmungen für Motorrad- und Fahrradabstellplätze eingeführt. Schlussendlich werden die neuen Begriffe und Messweisen gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) und der allgemeinen Bauverordnung (ABV) eingeführt und zahlreiche redaktionelle Korrekturen eingebracht, die der Lesbarkeit und dem besseren Verständnis dienen.
Die kantonalen Auflagen zu den Einzonungsgebieten erweisen sich als sehr hürdevoll. Aufgrund dessen wird das neue Arbeitsplatzgebiet «Riet» reduziert und die Einzonung «Müsli» muss vorderhand vollständig zurückgestellt werden. Ferner besteht eine Rechtsunsicherheit zwischen den Gesetzgebungen von Bund und Kanton in Bezug auf die Weilerkernzonen. Vor diesem Hintergrund kann deren Einführung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollzogen werden.
Die nun vorliegende Gesamtrevision der BZO wurde in einem über mehrere Jahre umspannenden Zeitraum erarbeitet, beinhaltet grundsätzlich nur Bestandteile, die aus kantonaler Sicht genehmigungsreif und –fähig sind und bildet eine solide zukünftige Grundlage für das Baubewilligungsverfahren. Sobald für die zurückgestellten Revisionsbestandteile die erforderlichen Nachweise erbracht werden können und die zuständigen Instanzen den Vorlagen zustimmen, werden diese in einer späteren Teilrevision der BZO behandelt.
Der Stadtrat hat das Geschäft nun zu Handen des Grossen Gemeinderates verabschiedet. Er entscheidet über die Festsetzung der neuen Bau- und Zonenordnung und kann gegebenenfalls Änderungen an der Vorlage des Stadtrates beschliessen. Die Vorlage gelangt nun zur Vorberatung in die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission. Sie unterbreitet dem Gesamtparlament einen Bericht, der Aufschluss über die Geschäftsprüfung gibt und gegebenenfalls Anträge zu Änderungen umfasst.
Alle Unterlagen zum Geschäft finden Sie hier.
10. Mai 2021
GESAMTREVISION DER BZO; BERICHT ZUR 2. VORPRÜFUNG DES KANTONS
Der Bericht zur 2. Vorprüfung des Kantons ist Ende September 2020 eingetroffen. Er zeigt in einigen Punkten vertieften Klärungsbedarf der Fachexperten. Dadurch verzögert sich die Weiterbearbeitung der Gesamtrevision. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Stadtrat darüber informieren.
9. November 2020
Abteilung Hochbau
GESAMTREVISION DER BZO; 2. VORPRÜFUNG DES KANTONS
Aufgrund der öffentlichen Auflage von Juni bis August 2019 sind bei der Stadt zahreiche Einwendungen eingegangen und der Kanton hat einen umfangreichen Vorprüfungsbericht verfasst. Die Ortsplanungskommission hat die Änderungsanliegen beraten und dem Stadtrat eine revidierte Vorlage unterbreitet.
An seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Stadtrat den Entwurf der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur zweiten Vorprüfung an den Kanton verabschiedet. Zirka im Herbst 2020 wird der Stadtrat die definitive Vorlage zur Gesamtrevision dem Grossen Gemeinderat vorlegen.
18. Mai 2020
Abteilung Hochbau
TEILREVISION DER BZO ZUM KOMMUNALEN MEHRWERTAUSGLEICH; ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Der Stadtrat hat am 30. April 2020 beschlossen, die Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) zum kommunalen Mehrwertausgleich im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur öffentlichen Auflage zu verabschieden.
Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. In der Zeit vom 8. Mai bis 7. Juli 2020 liegen die Unterlagen öffentlich auf. Die Akten sind einsehbar im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon. Während der genannten Frist können sich alle zum Inhalt der Teilrevision schriftlich äussern.
Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 7. Juli 2020 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.
7. Mai 2020
Abteilung Hochbau
Bau- und Zonenordnung, Teilrevision Mehrwertausgleich, Entwurf öffentliche Auflage und Kantonale Vorprüfung
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
GESAMTREVISION DER BZO; ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Der Stadtrat hat am 23. Mai 2019 beschlossen, die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur öffentlichen Auflage zu verabschieden.
Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert mind. 60 Tage. In der Zeit vom 7. Juni bis 30. August 2019 liegen die Unterlagen öffentlich auf. Die Akten sind einsehbar im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie untenstehend auf der Website. Während der genannten Frist kann sich jedermann zum Inhalt der Gesamtrevision schriftlich äussern.
Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 30. August 2019 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.
INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM STADTHAUSSAAL EFFRETIKON
20. Juni 2019, 19.00 Uhr Allgemeine Informationsveranstaltung
27. Juni 2019, 19.30 Uhr Informationsveranstaltung zu Weilerkernzonen
6. Juni 2019
Abteilung Hochbau
Stadtratsbeschluss
Zonenplan Kyburg
Zonenplan Illnau
Zonenplan Effretikon
Weilerkernzonenpläne
Kernzonenpläne A4
Kernzonenpläne A3
Ergänzungsplan Waldabstandslinien
Ergänzungsplan Hochhausgebiet
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
Bauordnung
Bauordnung Synopse
Erschliessungsplan Riet, Plan
Erschliessungsplan Riet, Bericht
Grundlagebericht Weilerkernzonen
Zugehörige Objekte
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