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Kulturförderung

DIE STADT ALS KULTURFÖRDERIN

Die Stadt legt mit dem Kulturkonzept das Gewicht ver­stärkt auf die Kulturförderung, anstatt selbst Kultur­angebote zu produzieren. Sie fördert die Eigen­initia­tive von privaten Gruppierungen, Verei­nen, For­mati­onen und Institutionen und trägt damit auch zur Er­reichung der im Schwerpunkpro­gramm des Stadtra­tes de­finierten Ziele zur gesellschaftlichen Stär­kung bei.

Die Stadt Illnau-Effretikon fördert Kultur nach dem Prinzip der Subsidiarität. Dabei respektiert sie die künstlerische Freiheit. Sie schützt den Freiraum der Kultur und erteilt nötige Bewilligungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Die Stadt fördert Kulturprojekte mit Bezug zu Illnau-Effretikon durch das Bereitstellen von kostengünsti­ger Infrastruktur oder in Form von städtischen Dienstleistungen. Darüber hinaus spricht sie finanzi­elle Beiträge und Defizitgarantien, insbesondere dann, wenn mit den kulturellen Aktivitäten ein öf­fent­licher Mehrwert geschaffen wird, der nur unge­nü­gend durch Private oder den Markt finanziert wer­den kann.

Die Stadt Illnau-Effretikon unterstützt kulturelle Pro­jekte und Veranstaltungen, die eine Bereicherung des kulturellen Schaffens und Lebens darstellen und die ohne Unterstützung nicht durchgeführt werden könnten.


FINANZIERUNG

Das Kulturkonzept der Stadt Illnau-Effretikon gibt in­haltlich die Richtung und Leitlinien vor, wie Kultur in Illnau-Effretikon gefördert werden soll. Die einzel­nen Massnahmen werden in der Regel über die städti­sche Erfolgsrechnung finanziert. Der Grosse Ge­meinderat legt den Budgetetat jeweils im De­zember auf Antrag des Stadtrates fest. Die bisher für die Durchführung von Veranstaltungen verwende­ten Gel­der können so mit einem grossen Schwer­punkt zur Förderung von Projekten eingesetzt wer­den. Da­für werden jährlich Fr. 60'000.- eingesetzt (Stand 2022). Über sämtliche Betätigungsfelder betrachtet (d.h. inklusive Musikschule und Bibliotheken), wen­det die Stadt jährlich rund 1 Mio. Franken (ca. Fr. 58.- pro Einwohner/in) für kulturelle Belange auf.
 

PROZESS

Vereine, Privatpersonen, Formierungen und Gruppie­run­gen richten ihr Anliegen frühzeitig mittels ent­spre­chendem Antrags-Formular an die Abteilung Präsidiales. Ein­gabetermine sind jeweils Ende Februar, Ende Juni und Oktober. Das Eingabe-Formular finden Sie unten, am Seitenende in der Rubik Formulare.

Sie legen dazu eine Dokumentation mit Angaben zur Veranstaltung oder zum Projekt vor (mit Durchfüh­rungszeit­raum, Örtlichkeit, gewünschte Unterstüt­zung in Bezug auf Form und Umfang, ausführlichem Projektbeschrieb, Budget und Finanzierungsplan).  Bei jährlich wieder­kehrenden Unterstüt­zungsbeiträ­gen werden auch die Jah­resrechnung und Tätigkeits­berichte benötigt. Gege­benenfalls werden die An­tragsteller zu einem Ge­spräch bzw. einer Präsenta­tion ihres Gesuchs bzw. Vorhabens einge­laden.

Die Begleitgruppe Kultur beurteilt die Gesuche ge­meinsam mit dem Stadtpräsidium und der Fach­per­son Kultur. Der abschliessende Entscheid und die Bewilligung der Beiträge obliegt dem Stadtpräsidium gemäss seinen Ausgabenkompetenzen. Weiter­füh­rende An­träge sind dem Stadtrat zur Genehmi­gung zu unter­breiten.

 

KULTURWERBUNG

Für die Kommunikation und das Marketing des Kul­turangebots von Illnau-Effretikon zeichnet die Stadt mitverantwortlich. Sie veröffentlicht die An­lässe on­line auf dem städtischen Internetauftritt und erstellt je nach Bedarf zwei Mal jährlich eine gedruckte Agenda. Je nach Anlass und Veran­stalter/in bietet die Stadt nach Möglichkeiten Hand, den Veranstalter in Sachen Marketing zu unterstüt­zen.

 

PRÄSENZ DER STADT ALS SPONSORIN / UNTER­STÜTZERIN

Unterstützt die Stadt einen Anlass/eine Veranstal­tung oder ein Projekt, ist das städtische Logo bei sämtlichen Werbemassnahmen nach Massgaben der Abteilung Präsidiales abzubilden. Ebenso ist die Un­terstützung in den verwendeten Kommunikati­ons­mitteln und Erzeugnissen zu erwähnen (Website, Printwerbung, Programmheft etc.). Die Abteilung Präsidiales gibt Art und Weise der Wiedergabe be­kannt.

 

VERANSTALTUNGSORTE

Die Veranstalter wählen die für ihre Zwecke ange­messenen Örtlichkeiten in Eigenregie aus. Die Stadt vermittelt die entsprechenden Anlaufstellen, sollten Anlässe in städtischen Infrastrukturen zur Durchfüh­rung gewünscht sein. Vorbehalten bleiben die Be-stimmungen zu übergeordneten Pachtverhältnissen und den dort jeweils geltenden Hausrechten.

Für die Durchführung vor Ort, Betreuung und Be­schaffung technischer Ausstattungen, Ticketver­kauf, Einlass etc. zeichnet der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

 

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