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Ortsplanung - Gesamtrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)

TEIL-INKRAFTSETZUNG DER VON DER BAUDIREKTION GENEHMIGTEN BESTIMMUNGEN

Per 20. Oktober 2023 tritt jener Teil der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) in Kraft, welcher von der Baudirektion am 12. Juli 2023 genehmigt wurde. Dies betrifft die vom Stadtparlament am 7. April 2022 festgesetzte Version mit Ausnahme einer Einzonung an der Usterstrasse in Illnau, der Vergrösserungen der Dachflächenfenster in der Kernzone KI von 0.75 m2 auf 1.00 m2 sowie den aktualisierten Nutzungsbestimmungen zum Industriegebiet Mülau.

Gegen die von der Baudirektion nicht genehmigten Teile hat das Stadtparlament Rekurs ergriffen. Zudem ist ein weiterer Rekurs von privater Seite eingegangen. Die Beurteilung von Baugesuchen erfolgt ab 20. Oktober 2023 auf Basis der revidierten Bau- und Zonenordnung.

DOKUMENTE
Amtliche Publikation vom 19. Oktober 2023; Teil-Inkraftsetzung per 20. Oktober 2023
Präsidialverfügung des Stadtrates vom 16. Oktober 2023; Teil-Inkraftsetzung per 20. Oktober 2023
Verfügung der Baudirektion vom 12. Juli 2023; Teilweise Nichtgenehmigung

Bau- und Zonenordnung; Bauordnung
Zonenplan Effretikon
Zonenplan Illnau
Zonenplan Kyburg
Ergänzungspläne Kernzonen
Ergänzungsplan Hochausgebiet
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

19. Oktober 2023
Stadtrat Illnau-Effretikon

 

FESTSETZUNG UND TEILWEISE NICHTGENEHMIGUNG DURCH DIE BAUDIREKTION

Das Stadtparlament hat mit Beschluss vom 7. April 2022 die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) festgesetzt.

Die Baudirektion hat mit Beschluss vom 12. Juli 2023 verfügt:

I.
Die Revision der kommunalen Nutzungsplanung, welche das Stadtparlament mit Beschluss vom 7. April 2022 festgesetzt hat, wird unter Vorbehalt von Dispositiv II bis IV genehmigt.

II.
Die Einzonung Usterstrasse im Ortsteil lllnau von der Reservezone in die Wohnzone W2.2 wird nicht genehmigt (keine Nachfolgeregelung möglich)

III.
Das Mass von 1.00 m2 für die Glasfläche von Dachflächenfenstern in Ziff. 3.2.3 BZO wird nicht genehmigt (Nachfolgeregelung zwingend).

IV.
Die Bestimmungen in Ziff. 6.3.1 sowie Ziff. 6.3.3 BZO hinsichtlich der Industriezone I 5.0 Mülau und die zugehörende Darstellung der Industriezone I 5.0 Mülau im Zonenplan Kyburg werden nicht genehmigt (Nachfolgeregelung zwingend).

V.
Es wird festgestellt, dass für Ziff. 3.2.3 BZO bis zur rechtsgültig genehmigten Nachfolgeregelung die bisherigen Bestimmung Ziff. 3.8.3 gemäss Verfügung Nr. 30/2011 vom 28. Februar 2011 (ARE/30/2011) gilt.

VI.
Die Bau- und Zonenordnung der ehemaligen Gemeinde Kyburg wird aufgehoben.
 

Die öffentliche Auflage beginnt am 20. Juli 2023 und dauert 30 Tage. Die Akten sind im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie auf der Internetseite www.ilef.ch/ortsplanung einsehbar.

Gegen den Festsetzungsbeschluss des Stadtparlaments sowie gegen die Verfügung der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

20. Juli 2023
Stadtrat Illnau-Effretikon

Verfügung der Baudirektion vom 12. Juli 2023; Teilweise Nichtgenehmigung

 

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