Ortsplanung

GESAMTREVISON BAU- UND ZONENORDNUNG (BZO)
Gesamtrevision der BZO; Bericht zur 2. Vorprüfung des Kantons
Der Bericht zur 2. Vorprüfung des Kantons ist Ende September 2020 eingetroffen. Er zeigt in einigen Punkten vertieften Klärungsbedarf der Fachexperten. Dadurch verzögert sich die Weiterbearbeitung der Gesamtrevision. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Stadtrat darüber informieren.
9. November 2020
Abteilung Hochbau
Gesamtrevision der BZO; 2. Vorprüfung Kanton
Aufgrund der öffentlichen Auflage von Juni bis August 2019 sind bei der Stadt zahreiche Einwendungen eingegangen und der Kanton hat einen umfangreichen Vorprüfungsbericht verfasst. Die Ortsplanungskommission hat die Änderungsanliegen beraten und dem Stadtrat eine revidierte Vorlage unterbreitet.
An seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Stadtrat den Entwurf der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur zweiten Vorprüfung an den Kanton verabschiedet. Zirka im Herbst 2020 wird der Stadtrat die definitive Vorlage zur Gesamtrevision dem Grossen Gemeinderat vorlegen.
18. Mai 2020
Abteilung Hochbau
Teilrevision der BZO zum kommunalen Mehrwertausgleich; Öffentliche Auflage
Der Stadtrat hat am 30. April 2020 beschlossen, die Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) zum kommunalen Mehrwertausgleich im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur öffentlichen Auflage zu verabschieden.
Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. In der Zeit vom 8. Mai bis 7. Juli 2020 liegen die Unterlagen öffentlich auf. Die Akten sind einsehbar im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie auf der Internetseite www.ilef.ch/ortsplanung. Während der genannten Frist können sich alle zum Inhalt der Teilrevision schriftlich äussern.
Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 7. Juli 2020 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.
7. Mai 2020
Abteilung Hochbau
Bau- und Zonenordnung, Teilrevision Mehrwertausgleich, Entwurf öffentliche Auflage und Kantonale Vorprüfung
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
Gesamtrevision der BZO; Öffentliche Auflage
Der Stadtrat hat am 23. Mai 2019 beschlossen, die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur öffentlichen Auflage zu verabschieden.
Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert mind. 60 Tage. In der Zeit vom 7. Juni bis 30. August 2019 liegen die Unterlagen öffentlich auf. Die Akten sind einsehbar im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie untenstehend auf der Website. Während der genannten Frist kann sich jedermann zum Inhalt der Gesamtrevision schriftlich äussern.
Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 30. August 2019 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.
Formular Öffentliche Auflage; Einwendungen
INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM STADTHAUSSAAL EFFRETIKON
20. Juni 2019, 19.00 Uhr Allgemeine Informationsveranstaltung
27. Juni 2019, 19.30 Uhr Informationsveranstaltung zu Weilerkernzonen
6. Juni 2019
Abteilung Hochbau
Stadtratsbeschluss
Zonenplan Kyburg
Zonenplan Illnau
Zonenplan Effretikon
Weilerkernzonenpläne
Kernzonenpläne A4
Kernzonenpläne A3
Ergänzungsplan Waldabstandslinien
Ergänzungsplan Hochhausgebiet
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV
Bauordnung
Bauordnung Synopse
Erschliessungsplan Riet, Plan
Erschliessungsplan Riet, Bericht
Grundlagebericht Weilerkernzonen