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Revision Bau- und Zonenordnung: Baurekursgericht gibt der Stadt teilweise recht

21. Februar 2024
In der Kernzone I können künftig grössere Dachflächenfenster realisiert werden.

AUSGANGSLAGE

Das Stadtparlament setzte mit Beschluss vom 7. April 2022 die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung fest.

Mit Verfügung vom 12. Juli 2023 genehmigte die Baudirektion die Revision der kommunalen Nutzungsplanung mit Ausnahme von folgenden Festsetzungen:

  • Die Einzonung Usterstrasse im Ortsteil Illnau von der Reservezone in die Wohnzone W2.2 wurde nicht genehmigt.
  • Das Mass von 1.00 m2 für die Glasfläche von Dachflächenfenstern in der Kernzone I wurde nicht genehmigt.
  • Die Bestimmungen hinsichtlich der Industriezone Mülau wurden nicht genehmigt.

 

REKURS BEIM BAUGERICHT

Mit Beschluss vom 13. Juli 2023 nahm der Stadtrat die Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich zur Kenntnis und entschied, gegen die teilweise Nichtgenehmigung der Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung vorsorglich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich einzureichen. Das Stadtparlament wurde gleichzeitig eingeladen, über die Aufrechterhaltung bzw. den Rückzug des vorsorglichen Rekurses zu entscheiden. Das Stadtparlament bestätigte an seiner Sitzung vom 7. September 2023 den Rekurs in sämtlichen Punkten.

Ein privater Grundeigentümer reichte ebenfalls einen Rekurs beim Baurekursgericht gegen die nicht genehmigte Einzonung Usterstrasse im Ortsteil Illnau von der Reservezone in die Wohnzone W2.2 ein.

 

ENTSCHEID BAUREKURSGERICHT

Mit Entscheid vom 7. Februar 2024 beschloss das Baurekursgericht:

  • Die beiden Rekursverfahren des privaten Grundeigentümers und der Stadt werden vereinigt.
  • Die Rekurse gegen die Nichtgenehmigung der Einzonung Usterstrasse im Ortsteil Illnau von der Reservezone in die Wohnzone W2.2 werden abgewiesen.
  • Der Rekurs gegen die Nichtgenehmigung des Masses von 1.00 m2 für die Glasfläche von Dachflächenfenstern in der Kernzone I wird gutgeheissen.
  • Der Rekurs gegen die Nichtgenehmigung der Bestimmungen hinsichtlich der Industriezone wird abgewiesen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht schriftlich Beschwerde erhoben werden.

 

BESCHWERDE ANS VERWALTUNGSGERICHT

Die Entscheidungskompetenz über den Weiterzug des Entscheids des Baurekursgerichtes ans Verwaltungsgericht liegt erneut beim Stadtparlament. Das Stadtparlament wird an seiner Sitzung vom 7. März 2024 über das Geschäft befinden. Die Geschäftsleitung des Stadtparlamentes unterbreitet dem Parlament dazu einen Antrag.

 

 

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Entscheid Baurekursgericht; Bau- und Zonenordnung - Teilweise Nichtgenehmigung Download 0 Entscheid Baurekursgericht; Bau- und Zonenordnung - Teilweise Nichtgenehmigung