Kopfzeile

Inhalt

Kommissionen

ALLGEMEINES

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) sind die zwei ständigen Kommissionen des Parlamentes. 

Ihnen ist die Aufgabe übertragen, die durch die Geschäftsleitung zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten und dem Stadtparlament – dem Plenum – Antrag zu stellen. Hierbei verfügen die vorberatenden Gremien über keine abschliessenden Kompetenzen. In der Regel wird – dringende Fälle vorbehalten – jedes Geschäft durch die Rechnungs- oder durch die Geschäftsprüfungskommission (bei Bedarf durch eine einzusetzende Spezialkommission) vorberaten.

Sowohl Rechnungs- als auch Geschäftsprüfungskommission verfassen zu Handen des Stadtparlamentes einen Bericht (früher auch «Abschied»), der die für die Entscheidungsfindung wesentlichen Argumente sowie einen Antrag (bzw. eine Abstimmungsempfehlung) enthält.

Wenn sich die Mitglieder der Kommissionen bei der Beratung von Vorlagen nicht für einen einheitlichen Antrag entscheiden, ist es ihnen unbenommen, neben dem Mehrheits- auch einen Minderheitsantrag zu formulieren. Für eine Kommissionsminderheit genügt ein Mitglied. 

Die Empfehlungen der Kommissionen sind für das Gesamparlament nicht bindend.

Die Amtsdauer der Mitglieder in den ständigen Kommissionen deckt sich mit der Amtsdauer des Gesamgremiums. Die Fraktionen sind ihrer Stärke entsprechend in diese Gremien delegiert bzw. gewählt.

Kommissionssitzungen und -protokolle sind im Gegensatz zu den Plenarverhandlungen des Gesamtparlamentes nicht öffentlich. Die Kommissionen tagen einem separaten Sitzungskalender entsprechend.


RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION (RPK)

Die Rechnungsprüfungskommission prüft die ihr zur Vorberatung übertragenen Anträge (in der Regel und in erster Linie Budget, Jahresrechnung, Bauabrechnungen und allenfalls weitere Geschäfte von besonderer finanzieller Tragweite). Die Abklärungen hierzu erstrecken sich auf die finanzielle Zulässigkeit, auf die finanzielle Angemessenheit und die rechnerische Richtigkeit; das Beurteilungsspektrum ist aber nicht nur auf finanzielle Aspekte beschränkt. Bei Parlamentsgemeinden ist die Rechnungsprüfungskommission befugt, auch politische Beurteilungen vorzunehmen.

 

GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION (GPK)

Die Geschäftsprüfungskommission prüft in erster Linie den Geschäftsbericht des Stadtrates. Der Rechenschaftsbericht erläutert bzw. bildet die Tätigkeit von Behörden und Verwaltung sowie den städtischen Betrieben ab. Im Rahmen dieser Prüftätigkeit führt das Gremium Gespräche mit den Mitgliedern des Stadtrates zur Erläuterung einzelner Themenfelder und zur Klärung sich ergebender Fragen. Der GPK werden daneben aber auch weitere Geschäfte aus einem breiten Sachbereichsfächer (Bauplanung, Rechtserlasse, usw.) zur Vorberatung unterbreitet, wobei das Gremium ebenfalls finanzielle Aspekte prüfen kann, den Schwerpunkt indessen aber auf die politische Würdigung, die allgemeine Angemessenheit, auf die Verhältnismässigkeit und weitere Aspekte fokussiert.

Name Telefon