Fraktionen
SITZVERTEILUNG
Partei | Anzahl Sitze | Männer | Frauen |
SVP | 10 | 9 | 1 |
SP | 8 | 5 | 3 |
FDP | 6 | 4 | 2 |
JLIE | 1 | 1 | 0 |
Grüne | 3 | 2 | 1 |
GLP | 3 | 3 | 0 |
Mitte | 3 | 3 | 0 |
EVP | 2 | 1 | 1 |
Total | 36 | 28 | 8 |
SITZVERTEILUNG SEIT 1974
Die nachstehende Übersicht zeigt die Sitzverteilung im Stadtparlament über die einzelnen Parteien seit Einführung der parlamentarischen Strukturen im Jahre 1974. Von 1974 bis 2021 wurde das Legislativorgan mit dem Begriff «Grosser Gemeinderat (GGR)» bezeichnet.
SITZPLAN / PARLAMENTSSPIEGEL
Jeder Parlamentarierin und jedem Parlamentarier ist im Sitzungssaal ein dezidierter Sitzplatz zugewiesen. Die Tischanordnung der einzelnen Fraktionen ist weitgehendst dem allgemeinen politischen Einteilungsspektrum (von links nach rechts) nachempfunden. So blickt die Sitzungsleitung zu ihrer Linken in die Reihen der Mitglieder der sozialdemokratischen Partei und zu ihrer Rechten zu den Ratsmitgliedern, welche die Interessen der Schweizerischen Volkspartei im Rat vertreten. Ziemlich genau in der mittigen Saalhälfte sind die «Mitteparteien» lokalisiert.
Die Sitzungsleitung sitzt im Saal etwas erhöht, weshalb man gelegentlich auch vom sogenannten «Bock» spricht.
Während der Corona-Pandemie weicht die Anordnung der Sitzplätze vom üblichen Saalplan-Layout ab.
Die veränderte Platzierung der Tische gewährleistet einen genügenden Abstand zwischen den einzelnen Parlamentsmitgliedern und unterstützt die Vorgaben des Schutzkonzeptes.
Der bebilderte Sitzplan des Stadtparlamentes (Parlamentsspiegel) des jeweiligen Amtsjahres ist elektronisch abrufbar:
Parlamentsspiegel während Corona-Pandemie; Amtsjahr 2021/2022
Der Parlamentsspiegel erscheint zu jedem Amtsjahreswechsel neu. Unterjährige Mutationen werden nicht abgebildet.
FRAKTIONEN
Eine Fraktion besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Parlamentsmitglieder, die der gleichen Partei angehören, bilden in der Regel eine Fraktion. Zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Zielen - und um Mehrheiten zu finden - ist es einzelnen Parteien unbenommen, sich im Parlament mit anderen (zwei oder mehrere Listen) zu einer gemeinsamen Fraktion zusammenzuschliessen. Bei der Bestellung der Geschäftsleitung und der beiden ständigen Kommissionen (Rechnungsprüfungs- und Geschäftsprüfungskommission) ist anzustreben, die Fraktionen gemäss ihrer Stärke zu berücksichtigen. Der Zusammenschluss sämtlicher Fraktionspräsidien, die Intefretkionelle Konferenz, bereitet im Einigungsverfahren entsprechend Wahlvorschläge zur Besetzung der parlamentarischen Organe vor.
Derzeit bestehen folgende sieben Fraktionen:
Name | Telefon |
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