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Usterstrasse 23 / Dorfplatz Illnau

30. März 2023
Der Stadtrat erhebt Beschwerde beim Verwaltungsgericht.

Die Stimmberechtigten äusserten sich am 29. November 2020 im Rahmen einer Volksabstimmung zur kommunalen Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau». Sie genehmigten dabei die Umsetzungsvorlage zur Initiative. Der Gegenvorschlag des Stadtrates wurde abgelehnt.

Um den Volksentscheid umsetzen zu können, ist der Rückbau der Gebäude Usterstrasse 23 und 25 notwendig. Dies ist nur möglich, wenn das Gebäude Usterstrasse 23 aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen wird. Der Stadtrat hat in der Folge am 8. September 2022 die Entlassung aus dem Inventar beschlossen. Der Stadtrat machte dabei das überwiegende öffentliche Interesse an einem möglichst grossen Dorfplatz in Illnau geltend. Der Entscheid wurde durch den Verein Zürcher Heimatschutz (ZVH) beim Baurekursgericht des Kantons Zürich angefochten. Nun liegt dessen Entscheid vor.

Das Baurekursgericht stützt den Antrag des Zürcher Heimatschutzes und hebt den stadträtlichen Beschluss über die Inventarentlassung auf. Es lädt den Stadtrat ein, das fragliche Gebäude unter Schutz zu stellen.

Der Stadtrat hat nun beschlossen, gegen den Entscheid des Baurekursgerichtes Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu erheben. Der Stadtrat setzt alles daran, den Volkswillen umzusetzen. Eine Beschwerde ans Verwaltungsgericht drängt sich auf, zumal der Entscheid des Baurekursgerichtes den Stadtrat nicht zu überzeugen vermag.

Nach Ansicht des Stadtrates hat das Baurekursgericht unter anderem den Planungsprozess bis zur Volksabstimmung und auch die Bedeutung des Gebäudes Usterstrasse 23 in der öffentlichen Diskussion im Vorfeld der Abstimmung fast vollständig ignoriert. Zudem kommt für den Stadtrat – im Gegensatz zur Einschätzung des Baurekursgerichtes – dem Abstimmungsergebnis zur Volksinitiative bei der Würdigung des öffentlichen Interesses am Erhalt des Gebäudes Usterstrasse 23 eine erhebliche Bedeutung zu.

Für die weitere juristische Beratung im Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht bewilligt der Stadtrat gebundene Ausgaben von 5'000 Franken.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2023-61