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Gesuch für Sonntagsverkauf im Rahmen einer Auto-, Motorrad- oder Fahrradausstellung

Unkompliziert: Gesuch ausfüllen und absenden.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

An hohen Feiertagen (Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Eidgenössicher Bettag und Weihnachtstag) sind Sonntagsverkäufe verboten. Pro Jahr können zwei Ausstellungen an Sonntagen durchgeführt werden.

Für die Beschäftigung von Personal ist beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, Postfach, 8090 Zürich, Tel. 043 259 91 00, eine Bewilligung einzuholen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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