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Rebenstrasse, Effretikon

UM DAS GEHT ES

Die Bauarbeiten an der Rebenstrasse mussten im vergangenen Jahr nach Erstellung der neuen Wasserleitung aufgrund eines Stimmrechtsrekurses unterbrochen werden. Der Rekurs wurde im November 2023 durch den zuständigen Bezirksrat Pfäffikon vollumfänglich abgewiesen. Die Bauarbeiten werden nun wieder aufgenommen.

Die noch auszuführenden Bauarbeiten umfassen im Wesentlichen die Erneuerung der Strassen- und Gehwegoberflächen, die Erstellung von Baumgruben, die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung inkl. Umstellung auf LED-Leuchten und die Kanalsanierungen.

Die Übersicht auf Seite 2 zeigt den farblich hervorgehobenen Bauperimeter.


DAUER DER BAUARBEITEN

Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 12. Februar 2024, und dauern voraussichtlich bis ca. Mitte September 2024. Der Baufortschritt findet in mehreren Etappen statt. Sie erstrecken sich vom Wendehammer in Richtung Müslistrasse. Vorerst wird die Fertigstellung der Werkleitungen angestrebt. Anschliessend erfolgt der Strassenbau und zum Schluss erfolgen die Kanalsanierungen.


DIESE EINSCHRÄNKUNGEN KÖNNEN WIR LEIDER NICHT VERHINDERN

Die Rebenstrasse bleibt während den Bauarbeiten grundsätzlich halbseitig befahrbar, dabei sind allerdings temporäre Einschränkungen nicht auszuschliessen. Für den Werkleitungsbau und den Strassenoberbau wird eine einseitige Fahrspur aufrechterhalten. Lokale Sperrungen im Bereich der einzelnen Bauetappen sind für den Belagseinbau und die diesbezüglichen Vorbereitungen (Erstellung Planie) notwendig. Zudem werden für gewisse Arbeiten die privaten Zufahrten für Fahrzeuge nicht befahrbar sein (z.B. Versetzen der Randabschlüsse). Über den genauen Zeitpunkt werden wir Sie separat orientieren.

Eine Totalsperrung über den gesamten Bauperimeter ist für den Deckbelagseinbau zum Bauende hin vorgesehen. Die Sperrungen und Zufahrtsunterbrüche dauern jeweils einige Tage und werden Ihnen vorgängig mitgeteilt. Falls Sie Ihre privaten Fahrzeuge während diesen Zufahrtsunterbrüchen benötigen, parkieren Sie diese bitte ausserhalb des Baustellenbereiches (signalisierte Ersatzparkplätze im Waldbereich). Für Fussgängerinnen und Fussgänger bleibt der Zugang zu den Liegenschaften immer gewährleistet.


BITTE HECKEN UND STRÄUCHER ZURÜCKSCHNEIDEN

Sollte Ihre Liegenschaft direkt an den Bauperimeter angrenzen, bitten wir Sie, Hecken, Sträucher und dergleichen bis spätestens Mitte März 2024 bis hinter den Fahrbahn- oder Gehwegrandabschluss zurückzuschneiden. Besten Dank.


PRIVATE VORHABEN; VORPLÄTZE, KANALISATIONEN USW.

Ende 2022 haben wir die privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer schriftlich angefragt, ob sie Absichten hegen, Veränderungen an Vorplätzen vorzunehmen oder Erneuerungen von Kanalisationen (einzelne Offerten folgen im März) vorzunehmen. Die Arbeiten könnten so koordiniert werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die uns übermittelten Antworten nach wie vor verbindlich sind. Sollte sich Ihr Bedarf inzwischen geändert haben oder bestehen diesbezüglich anderweitige Unklarheiten, bitten wir Sie, sich mit der Bauleitung in Verbindung zu setzen.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Dokumenten.

 

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