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Hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle, Bisikon Dorf

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE - UM DAS GEHT ES...

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist der öffentliche Verkehr so zu gestalten, dass er von Reisenden mit Behinderung autonom nutzbar ist. Die Haltestelle Bisikon, Dorf, befindet sich heute beim Parkplatz des ehemaligen Restaurants Rosengarten. Haltekanten, welche den Anforderungen des BehiG genügen, müssen eine Kantenhöhe von 22 cm aufweisen. Ein Ausbau der Haltekante in Fahrtrichtung Schwerzenbach ist am bestehenden Standort nicht möglich, da der Bereich als Zufahrt für private Liegenschaften genutzt wird. Die Haltekante in Fahrtrichtung Schwerzenbach muss daher um rund 70 Meter in Richtung Illnau zum Parkplatz des Höfli-Quartiers verschoben werden.  

Voraussetzung für die Realisierung einer behindertengerechten Bushaltestelle am neuen Standort ist jedoch ein Landabtausch, so dass ein 2 Meter breiter Streifen entlang der Hauptstrasse für die neue Haltekante genutzt werden kann. Dieser notwendige Landabtausch (mit mehreren Grundeigentümern) wurde genehmigt.  

Die Haltestelle soll an neuem Standort mit einer Haltekante von 22cm Höhe auf eine Länge von 12.0m normgerecht und hindernisfrei ausgebaut werden. Die Breite der Manövrierfläche beträgt 2.0m. Im Zuge von diesen Arbeiten soll ergänzend eine Wetterwand erstellt werden. Der Bau der Haltekante soll in Koordination mit dem Neubau eines privaten Carports auf der Parzelle IE8143 erfolgen.  

 

ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE

Im Sinne des Einspracheverfahrens gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Strassengesetzes (StrG), führt die Stadt Illnau-Effretikon eine öffentliche Planauflage zum Ausführungsprojekt «Hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Bisikon Dorf» durch. 

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Stadthaus, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf dem Internetauftritt der Stadt Illnau-Effretikon unter www.ilef.ch/strassenbauprojekte digital einsehbar. Massgebend sind die aufliegenden Unterlagen. 

Innerhalb der Auflagefrist können betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon, schriftlich und begründet bis Montag, 13. Mai 2024, Einsprache erheben. 

11. April 2024 
Abteilung Tiefbau  

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