Beleuchtung Rad-/Gehweg im Gebiet Talmüli, Illnau
ÖFFENTLICHE AUFLAGE EINES STRASSENPROJEKTES
Das Bauprojekt wird gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Stras-sengesetzes (StrG) öffentlich aufgelegt.
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Stadthaus, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Internetseite der Stadt Illnau-Effretikon an dieser Stelle digital einsehbar. Massgebend sind die aufgelegten Unterlagen.
Innerhalb der Auflagefrist können betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekte bei der Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon, schriftlich und begründet bis Montag, 2. Juni 2025 Einsprache erheben. Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.
2. Mai 2025
Abteilung Tiefbau
Zugehörige Objekte
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