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Zusatzleistungen

AHV-ZWEIGSTELLE

Die AHV-Zweigstelle ist für die Bevölkerung in Belangen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV, IV, EO/MSE, FamZG) die Anlaufstelle und ist zudem das Bindeglied zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse (SVA Zürich). Die Mitarbeiterinnen erteilen Auskünfte rund um die Beitragspflicht und Leistungen.

Formulare und Merkblätter können bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden, oder sie finden sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich  www.svazurich.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Falls Sie eine Firma gründen, finden Sie alle wegweisenden Hilfsmittel rund um den Gründungsprozess und Informationen zu den Sozialversicherungen auf der Webseite www.gruenden.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..


ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV

Mit den Zusatzleistungen zur AHV/IV erschliesst sich ein Themenfeld, das unter anderem auch durch folgende Schlagworte ein Begriff ist:

Ergänzungsleistungen – kantonale Beihilfen – kantonale Zuschüsse – städtischer Gemeindezuschuss)

Die Zusatzleistungen haben den Zweck, AHV/IV-Rentnern, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben, den Existenzbedarf zu sichern. Sie dienen auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter oder bei Invalidität zu gewährleisten.

Bei der Anspruchsberechnung werden die Einnahmen, die Ausgaben sowie das Vermögen berücksichtigt. Sind die persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen.

Zusatzleistungen werden nur auf Antrag hin gewährt. Rentnerinnen und Rentner mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Illnau-Effretikon, Lindau oder Weisslingen richten das Gesuch um Zusatzleistungen an:

Stadt Illnau-Effretikon
Abteilung Gesellschaft, Zusatzleistungen zur AHV/IV
Märtplatz 29, Postfach
8307 Effretikon

Mit Hilfe des Selbstberechnungsblattes können Sie ausrechnen, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Berechnung gilt als provisorisch.


ÜBERBRÜCKUNGSLEISTUNGEN FÜR ÄLTERE ARBEITSLOSE

Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.
zum Merkblatt Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Überbrückungsleistungen werden nur auf Antrag hin gewährt. Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Illnau-Effretikon, Lindau oder Weisslingen richten den AntragExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an die Zusatzleistungen der Stadt Illnau-Effretikon.

 

Weitere Informationen sind unter nachstehenden Links abrufbar:

Bundesamt für Sozialversicherungen BSVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.                    
Fachverband Zusatzleistungen Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.             
Pro SenectuteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.                                                                          
Pro InfirmisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.                                                                                
Pro JuventuteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.                                                                          

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WIR SIND FÜR SIE DA

Montag 08.00 - 11.45 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
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Bei Feier- und Ruhetagen können unsere Öffnungszeiten abweichen. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

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