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Der Stadtrat genehmigt die neuen Richtlinien für die Pachtlandvergabe

24. Juni 2022
Alle ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe werden über die aktuellen Richtlinien informiert.

Das städtische Eigentum der landwirtschaftlichen Grundstücke umfasst rund 120 Objekte mit einer Gesamtfläche von etwa 2'700 Aren.

Gemäss dem Naturschutzkonzept 2030 sind die bestehenden Pachtverträge auf die Möglichkeit zur ökologischen Aufwertung des Pachtlandes zu prüfen und bei neuen Pachtverträgen ist ein hoher ökologischer Bewirtschaftungsstandard zu verlangen. Aufgrund von mehreren bevorstehenden Generationenwechseln bei landwirtschaftlichen Betrieben mit städtischen Pachtlandverträgen wurde die Umsetzung der Massnahmen gemäss Naturschutzkonzept mit der Erarbeitung einer zeitgemässen Richtlinie zur Vergabe von Pachtland verbunden.

Der Stadtrat hat die neuen Richtlinien für die Pachtlandvergabe genehmigt und per sofort in Kraft gesetzt. Alle ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe – auch solche ohne Pachtvertrag mit der Stadt – werden in den nächsten Wochen über die aktuellen Richtlinien informiert.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2022-126