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Sitzung des Stadtparlamentes

5. Juni 2025
Die Beschlüsse der letzten Sitzung im Überblick.

21. SITZUNG VOM 5. JUNI 2025
AMTSDAUER 2022-2026
3. AMTSJAHR 2024/2025
 

IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK

 


DIE DEBATTE IM «REPLAY»

 

IM DETAIL
A. BESCHLÜSSE

1.
Geschäft-Nr.
2025/084
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung des Geschäftsberichtes 2024

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

2.
Geschäft-Nr.
2025/085
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Jahresrechnung 2024

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

3.
Geschäft-Nr.
2025/090
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Bauabrechnung des Dorfplatzes Bisikon mit hindernisfreier Bushaltestelle

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

4.
Geschäft-Nr.
2025/092
Postulat Simone Wegmann, Mitte, Melanie Haas, Mitte, und Mitunterzeichnende, betreffend Verpflegungsangebot in Sekundarschulen – Begründung / Überweisung

BESCHLUSS:
Überweisung des Postulates zu Handen des Stadtrates.
Bearbeitungsfrist: 5. Juni 2026

 

5.
Geschäft-Nr.
2025/093
Postulat Annina Annaheim, SP, und Mitunterzeichnende, betreffend farbige Sitzgelegenheiten für ein ansprechendes Ortsbild – Begründung / Überweisung

BESCHLUSS:
Nichtüberweisung des Postulates zu Handen des Stadtrates. Geschäft erledigt.

 

 

B. WEITERES BEHANDELTES GESCHÄFT

1.
Geschäft-Nr. 
2025/080
Interpellation Tamara Kuhn, SVP, und Mitunterzeichnende, betreffend Neuüberprüfung Standorte der Defibrillatoren in Illnau-Effretikon – Beantwortung / Schlussbehandlung

Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; die Urheberin hielt die ihr zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.

 

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Gegen die Beschlüsse unter Ziffer A.1 bis A.5 ist das Referendum ausgeschlossen.

Gegen die gefassten Beschlüsse kann

  • gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
     

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich erst nach offizieller Publikation im amtlichen Publikationsorgan «Regio», Ausgabe vom 12. Juni 2025.

Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Simon Binder, Parlamentspräsident
Marco Steiner, Parlamentssekretär