24. SITZUNG VOM 2. OKTOBER 2025
AMTSDAUER 2022-2026
4. AMTSJAHR 2025/2026
IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK
Donnerstagabend, 19.15 Uhr: Parlamentspräsident Urs Gut schlägt sanft auf die Parlamentsglocke. Ein letztes «Hallo» in den Parlamentsreihen da, ein zunickendes «Hoi» dort, ein begrüssender Händedruck hüben und ein Lächeln drüben, ein nochmaliges Stühlerücken - und die Sitzung beginnt.
DISKUSSION UM HOCHHÄUSER VERTAGT
Die Traktandenliste liess – vermeintlich – keine Ausschweifungen erahnen. Wohl rechnen alle mit einer etwas kürzeren Sitzung. Dass zwei Vorstösse zu Spielplätzen dann doch noch eine intensive Diskussion entfachen würden, wusste da wohl noch niemand zu erahnen.
Ein wohl eher umstrittener Beratungs-Gegenstand wurde gleich zu Beginn der Sitzung von der Traktandenliste bugsiert, da der Urheber des entsprechenden Postulates in den Ferien weilt. «Gute Erholung!», grüsste Präsident Gut sämtliche Ferienabwesenden.
Die vorenthaltene Debatte hätte sich um «Hochhäuser» gedreht - ein aktuelles Thema, welches das Illnau-Effretiker Parlament auch in Verbindung mit einem derzeit bei der Geschäftsprüfungskommission in Vorberatung stehenden Geschäft bald beschäftigen wird.
19 FRAGEN, 19 ANTWORTEN. DIE FRAGESTUNDE.
Zu 19 Fragen stand der Stadtrat dem Parlament im Rahmen der parlamentarischen Fragestunde Red’ und Antwort. Gegen 100 an der Zahl waren es bei der letzten Ausgabe – wohl darum, weil sich diese Gelegenheit bis dahin in der Regel nur einmal im Jahr bot. Um das Fragen-Gefäss zu entlasten (offenbar mit Erfolg), schuf die Geschäftsleitung des Stadtparlamentes versuchsweise die sogenannten «Kurz-Anfragen». Sie ermöglichen es dem interessierten Parlament, zu Beginn jeder Sitzung Fragen zu allem Möglichen an den Stadtrat zu richten. Aber wie gesagt: Nur im Rahmen eines Pilotbetriebes. Ob sich dieses Instrument halten wird, ist nun Gegenstand einer Auswertung, welche die Geschäftsleitung anstrengen wird.
Und was beschäftigte die Volksvertreterinnen und -vertreter an diesem Herbstabend sonst?
WER ZU SPÄT KOMMT…
Das Stadtparlament genehmigte die Verlängerung der Laufzeit eines Rahmenkredites, der Gelder für Ausgaben im Rahmen der Stadtentwicklung bereitstellt. Auch wenn das Parlament dem Antrag des Stadtrates Zustimmung beschied, setzte es eine Rüge der vorberatenden Rechnungsprüfungskommission ab. «Es ist uns unverständlich, weshalb der Stadtrat das Parlament zu einem derart späten Zeitpunkt um Verlängerung ersucht – der alte Kredit war bereits seit längerer Zeit ausgelaufen. Wir erwarten eine Verbesserung der Kontrollprozesse», so Markus Annaheim, Referent der vorberatenden Kommission.
KEINE STADTEIGENE AUSZEICHNUNG FÜR DIE BIODIVERSITÄTS-FÖRDERUNG
Beat Bornhauser, GLP, zeigte sich wenig glücklich mit der Berichterstattung zu seinem Postulat, das den Stadtrat zur Schaffung eines Biodiversitätspreises hätte anregen sollen. «Die Biodiversität ist in Gefahr. Das wissen wir alle und das können wir nicht kleinreden. Eine solche Auszeichnung hätte als Motivationsfaktor dienen können, die Bevölkerung auf diesem Weg mitzunehmen.» Der Stadtrat aber verneinte solche Bestrebungen. Er verwies auf bereits bestehende Gefässe von Pro Natura und sah mitunter aus ressourcentechnischen Gründen davon ab, eine eigene Auszeichnung ins Leben zu rufen. «Schade», schloss Beat Bornhauser. Ohne weitere Diskussion erledigte das Parlament den Vorstoss.
DIE FRAGEN ALLER FRAGEN: GILT DAS VERTEILEN VON BIBELN ALS GESTEIGERTE INANSPRUCHNAHME DES ÖFFENTLICHEN GRUNDES?
Dominic Erni, FDP, sorgte sich im Rahmen einer Interpellation um das Wohl von Schulkindern, als er erfuhr, dass diese kürzlich vor einem Schulhaus in Illnau mit Bibeln von Fremden bedrängt wurden. Er richtete Fragen an die Schulpflege und an den Stadtrat, die für solche «Marketing»-Aktionen bereits früher einschlägige Kriterien erlassen und dazu eine entsprechende Bewilligungspraxis entwickelt hatten. «Zu rigide», für den Geschmack von Dominik Mühlebach, SP. Mit Blick auf aus seiner Sicht nicht erfüllte verwaltungsrechtliche Grund-Prinzipien zum «gesteigerten Gebrauch des öffentlichen Grundes» seien diese Regularien wohl zu streng gefasst. «Ich empfehle, hier nochmals über die Bücher zu gehen».
Für Urheber Dominic Erni war unabhängig davon klar: Der Schutz der Kinder hat oberste Priorität und die involvierten Stellen sollten sich noch mehr mit dessen Sensibilisierung auseinandersetzen.
DIE SACHE MIT DER STÄDTISCHEN STELLENPLANENTWICKLUNG
Markus Annaheim, SP, wünschte mit einer Interpellation um Darlegung von Fakten zur Personalentwicklung der städtischen Verwaltung. «In der politischen Diskussion wird immer wieder mit Ausschweifungen oder dem Gegenteil beim Stellenplan argumentiert. Was ist jetzt Fakt?». Die stadträtliche Antwort offenbart: Von den Zürcher Parlamentsgemeinden steht die Stadt Illnau-Effretikon mit der Höhe ihres Personaletats am Schluss, obschon in den jüngsten Jahren ein verstärkter Zuwachs beim Stellenplan erfolgt ist. Wie die Meinungen zu diesem Aspekt entlang des Parteienspektrums divergieren, zeigten die gefallenen, kurzen Voten. Von A wie Annaheim, Urheber des Vorstosses: «Dieses Ergebnis lässt sich aufgrund von aktuellen Studien und aufgrund der beim Bundesamt für Statistik verfügbaren Zahlen ablesen» bis Z wie Zumthor, Stefan, FDP: «Wir freuen uns über dieses Top-Ergebnis».
VERMEINTLICHE (UN-)EINIGKEIT UM SPIELPLÄTZE - «UNTEN» UND «OBEN»
Gleich zwei Postulate zielten auf die Verbesserung des Angebotes von Spielplätzen auf Stadtgebiet. Annina Annaheim fordert in ihrem Vorstoss eine Gesamtschau bzw. ein Konzept, während Simon Binder, SVP, in seiner Version gezielt Verbesserungspotenzial in Kyburg ortet, dies «nachdem der Elternverein Kyburg bei der Stadt aufgelaufen ist.» Binder zum Ansinnen von Annaheim: «Wir wissen, wo der Schuh drückt. Wir kennen unsere Gemeinde und brauchen keinen übergeordneten Papiertiger». Die Diskussion gipfelte sprichwörtlich auf Messerschneide, so dass Parlamentspräsident Urs Gut bei Stimmengleichstand den Vorstoss von Annina Annaheim mit Stichentscheid an die Adresse des Stadtrates überstellte.
Was in der zweiten Diskussion zum Postulat von Simon Binder folgte, war ein Schlagabtausch, der 16 Voten seitens der Parlamentarierinnen und Parlamentariern und auch eine Richtigstellung der zuständigen Stadträtin Rosmarie Quadranti, Mitte, provozierte: «Das Projekt in Kyburg wurde ins Budget 2026 verschoben und ist zur Ausführung vorgesehen, sofern das Parlament dem Budgetantrag im Dezember zustimmt. Die involvierten Stellen wurden über diesen Vorgang informiert. Vom Sinne her trägt der Stadtrat das Postulat mit, es ist aber eigentlich nicht mehr nötig. Ein entsprechender Bericht würde folglich eher kurz ausfallen. Ich entschuldige mich dafür, dass einzelne Kommunikationsschritte lange Zeit beanspruchten».
Das Parlament wägte dann ab, ob der «von unten» (wäre es nicht eher «von oben», wenn die Stimmberechtigten doch das Mass aller Dinge darstellen?) initiierte Vorstoss zum Zeichen der Wertschätzung der Kyburger Bevölkerung und des dortigen Elternvereins trotz der bereits geplanten Umsetzung noch formell an den Stadtrat überwiesen werden soll. Oder, ob er jetzt halt doch obsolet sei «und damit die Verwaltung unnötig beschäftigt». Die Diskussion kontrastierte stark mit der Debatte zur vorangegangenen Interpellation zum Stellenplan und dem zuvor angeführten «Papiertiger» in der Diskussion um ein übergeordnetes Konzept.
«Von mir aus könnt ihr einfach ein Foto des fertigen Spielplatzes oder einen Planausschnitt in euren Bericht kopieren», meinte Urheber Binder an die Adresse des Stadtrates. Das Parlament überwies den Vorstoss am Ende deutlich.
21.30 Uhr: Urs Gut schliesst die parlamentarische Zusammenkunft mit bereinigter Pendenzenliste, der Gewissheit, dass diese in Kürze wieder anwachsen wird und mit einem milden Schlag auf die Parlamentsglocke.
DIE DEBATTE IM «REPLAY»
IM DETAIL
A. BESCHLÜSSE
1.
Geschäft-Nr. 2025/096
Antrag des Stadtrates betreffend Bewilligung der Verlängerung der Laufzeit des 5. Rahmenkredites für die Stadtentwicklung
BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.
2.
Geschäft-Nr. 2024/067
Postulat Beat Bornhauser, GLP, und Mitunterzeichnende, betreffend Auszeichnung Biodiversitätspreis – Beantwortung / Erledigung
BESCHLUSS:
Kenntnisnahme der Berichterstattung des Stadtrates.
Abschreibung des Postulates; Geschäft erledigt.
3.
Geschäft-Nr. 2025/103
Postulat Annina Annaheim, SP, und Mitunterzeichnende, betreffend Abklärung Spielplatzsituation im gesamten Stadtgebiet – Begründung / Überweisung
BESCHLUSS:
Überweisung des Postulates zu Handen des Stadtrates.
Bearbeitungsfrist: 2. Oktober 2026
4.
Geschäft-Nr. 2025/104
Postulat Simon Binder, SVP, und Mitunterzeichnende, betreffend Spielplatz in Kyburg – Begründung / Überweisung
BESCHLUSS:
Überweisung des Postulates zu Handen des Stadtrates.
Bearbeitungsfrist: 2. Oktober 2026
B. WEITERE BEHANDELTE GESCHÄFTE
1.
Geschäft-Nr. 2025/094
Interpellation Dominic Erni, FDP, und Mitunterzeichnende, betreffend Marketing-Aktivitäten in und um Schulareale - Beantwortung / Schlussbehandlung
Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.
2.
Geschäft-Nr. 2025/097
Interpellation Markus Annaheim, SP, und Mitunterzeichnende, betreffend Personalentwicklung der Stadt Illnau-Effretikon - Beantwortung / Schlussbehandlung
Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.
C. VERTAGTES GESCHÄFT
1.
Geschäft-Nr. 2025/099
Postulat Arie Bruinink, Grüne, Urs Gut, Grüne, und Mitunterzeichnende, betreffend nachhaltige Hochhäuser in Illnau-Effretikon - Begründung / Überweisung
Geschäft infolge Abwesenheit des Postulatsurhebers vertagt.
Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.
Der Beschluss unter Ziffer A.1 untersteht dem fakultativen Referendum.
Gegen die Beschlüsse unter Ziffer A.2 bis A.4 ist das Referendum ausgeschlossen.
Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann
- gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
- gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Die Rechtsfristen öffnen sich nach offizieller Publikation am 9. Oktober 2025 im amtlichen Publikationsorgan.
Amtliches Publikationsorgan der Stadt Illnau-Effretikon ist deren Webseite; aufrufbar unter «ilef.ch/amtliche_publikationen».
Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Urs Gut, Parlamentspräsident
Marco Steiner, Parlamentssekretär