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Privater Gestaltungsplan Wohnen am Stadtgarten (Bahnhof West)

PRIVATER GESTALTUNGSPLAN «WOHNEN AM STADTGARTEN»
TEILREVISION PRIVATER GESTALTUNGSPLAN «STADTHAUS»
TEILREVISION ZONENPLAN «STADTHAUS»

BEKANNTMACHUNG DES INKRAFTTRETENS

Der Private Gestaltungsplan «Wohnen am Stadtgarten», die Teilrevision Privater Gestaltungsplan «Stadthaus» sowie die Teilrevision Zonenplan «Stadthaus», wurden vom Stadtparlament mit Beschluss vom 14. Juli 2022 und von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügungs-Nrn. 1006/22, 1054/22 und 1053/22 am 18. November 2022 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 16. Januar 2023 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die drei Planungsvorlagen treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

26. Januar 2023
Abteilung Hochbau


PRIVATER GESTALTUNGSPLAN «WOHNEN AM STADTGARTEN»
TEILREVISION PRIVATER GESTALTUNGSPLAN «STADTHAUS»
TEILREVISION ZONENPLAN «STADTHAUS»

GENEHMIGUNG

Das Stadtparlament hat am 14. Juli 2022 dem Privaten Gestaltungsplan «Wohnen am Stadtgarten», der Teilrevision Privater Gestaltungsplan «Stadthaus» sowie der Teilrevision Zonenplan «Stadthaus» zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügungs-Nrn. 1006/22, 1054/22 und 1053/22 vom 18. November 2022 diese drei Planungsvorlagen genehmigt.

Die Genehmigungsentscheide werden hiermit zusammen mit den geprüften Akten im Sinne von § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Sie liegen mit den zugehörigen Planungsakten ab dem 1. Dezember 2022 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie unter www.ilef.ch/amtliche_publikationen zur Einsichtnahme auf.

Gegen diese Entscheide kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

1. Dezember 2022
Abteilung Hochbau

Genehmigung Kanton
Zustimmung Stadtparlament
Bericht nach Art. 47 RPV
Richtprojekt
Lärmgutachten
Mobilitätskonzept
Situationsplan 1:500
Vorschriften
Städtebaulicher Vertrag


ÖFFENTLICHE AUFLAGE NACH § 7 PBG

Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat am 20. Mai 2021 beschlossen:

Der Entwurf des Privaten Gestaltungsplans «Wohnen am Stadtgarten» wird im Sinne von § 7 PBG zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet.

Das Planungsgebiet liegt im Zentrum von Effretikon in direkter Nachbarschaft zum Stadthaus und dem Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen. Es wird durch die Bahnhof-, Tagelswanger- und Bruggwiesenstrasse begrenzt. Über dieses Areal hat die Grundeigentümerin Habitat 8000 AG, Zürich, den Privaten Gestaltungsplanentwurf «Wohnen am Stadtgarten» erarbeitet. Die Planung sieht vor, dass anstelle der beiden bestehenden Mehrfamilienhäuser Bruggwiesenstrasse 6 und 8 ein Neubau entsteht, der im Erdgeschoss publikumsorientierte und in den sieben Obergeschossen Wohnnutzungen beinhaltet. Das Gebäude Bahnhofstrasse 29 soll bestehen bleiben und die Freifläche soll zu einem öffentlich nutzbaren Stadtgarten umgestaltet werden.

Die Auflagefrist von 60 Tagen beginnt am 28. Mai und endet am 28. Juli 2021. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen im Stadthaus, 3. Stock, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf www.ilef.ch/stadtgarten eingesehen werden. Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern.

Einwendungen sind bis spätestens 28. Juli 2021 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.

27. Mai 2021
Stadtrat Illnau-Effretikon

Bericht nach Art. 47 RPV
Richtprojekt
Situationsplan 1:500
Lärmgutachten
Mobilitätskonzept
Vorschriften
Vertragsentwurf


RICHTPROJEKT GENEHMIGT

Die Habitat 8000 AG, Zürich, ist als gemeinnützige Wohnbauträgerin Eigentümerin des Grundstücks im Baufeld D des Masterplangebiets Bahnhof West, Effretikon. Dieses wird begrenzt durch die Bahnhofstrasse, Tagelswangerstrasse, Bruggwiesenstrasse und das Stadthausareal.

Die Grundeigentümerin liess über einen Studienauftrag ein Richtprojekt erarbeiten. Das Richtprojekt mit den drei Hauptbestandteilen Neubauprojekt, Stadtgarten und Corrodi-Haus bildet die Basis für den noch zu erstellenden Privaten Gestaltungsplan.

Ein einfacher, schlanker Baukörper mit einem öffentlichen Erdgeschoss und sieben darüber liegenden Wohngeschossen bildet das Neubauvolumen am nördlichen Rand des Stadtgartens. Im Erdgeschoss befinden sich unter anderem die Empfangs- und Büroräumlichkeiten für die Beratungsangebote von Seniorinnen und Senioren, ein Gemeinschaftsraum sowie ein Gewerberaum. Im 1. und 2. Obergeschoss sind insgesamt 16 2.5-Zimmer- und 3.5-Zimmer-Wohnungen angeordnet, die dereinst durch das Alters- und Pflegezentrum betrieben werden sollen. Die weiteren fünf Obergeschosse beinhalten insgesamt 40 2.5-Zimmer- und 3.5-Zimmer-Wohnungen, die durch die Eigentümerin Habitat 8000 AG bewirtschaftet werden. Sämtliche Wohneinheiten verfügen über einen privaten Aussenraum in Richtung des südlich gelegenen Stadtgartens.

Der Stadtgarten bildet eine grüne Mitte für das verdichtete Stadtzentrum. Eine grössere Wiese mit grosskronigen Bäumen, umlaufenden Wegen und verschiedenen Sitzmöglichkeiten macht aus dem zentralen Freiraum einen angenehmen Aufenthaltsort. Die Projektierung geht über den eigentlichen Perimeter des Stadtgartens hinaus und bildet bis hinauf zur Wangenerstrasse ein durchgehendes Fusswegnetz. In den kommenden Monaten wird die Ausgestaltung des Stadtgartens in einem partizipativen Prozess konkretisiert. Mit der Begleitung dieses Prozesses wurde die Fachstelle SpielRaum, Bern, beauftragt.

Gemäss Masterplan soll das Corrodi-Haus im Erdgeschoss eine publikumsorientierte Nutzung erhalten. Der konkrete Verwendungszweck ist noch nicht festgelegt. Dies gilt auch für die oberen Geschosse.

Der Stadtrat hat dem Richtprojekt der Habitat 8000 AG grundsätzlich zugestimmt. Das Projekt muss in verschiedenen Teilen noch überarbeitet werden. Die Grundeigentümerin wird nun beginnen, den privaten Gestaltungsplan zu entwerfen. Dieser wird dann öffentlich aufgelegt. Das Projekt im Baufeld D tangiert auf einer geringen Fläche auch den bestehenden Gestaltungsplan «Stadthaus». Dieser ist ebenfalls auf das Gestaltungsplangebiet «Wohnen am Stadtgarten» anzupassen.

15. Dezember 2020


STUDIENAUFTRAG

Mitten im Zentrum von Effretikon beabsichtigt die Wohnbaugesellschaft Habitat 8000 AG einen Neubau mit Wohnungen für mobile Single und Paare sowie für Senioren zu erstellen. Direkt angrenzend wird der zukünftige Stadtgarten entstehen.

An dieser Stelle veröffentlicht die Stadt das Ergebnis des Studienauftrages:

Studienauftrag "Wohnen am Stadtgarten" - Bericht des Beurteilungsgremiums vom 27. Februar 2020

Privater Gestaltungsplan Wohnen am Stadtgarten - Übersichtsplan

 

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