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Sitzung Stadtrat 3. Juni 2021

10. Juni 2021

BERICHT ZUM INTERNEN KONTROLLSYSTEM GENEHMIGT
Die Stadt Illnau-Effretikon verfügt – basierend auf einer Risikobeurteilung – über ein umfassendes internes Kontrollsystem (IKS). Es wird jeweils durch die externe Kontrollstelle bei den Sachbereichsprüfungen einem Audit unterzogen. Der Stadtrat hat die jährliche Berichterstattung zum IKS genehmigt und die Abteilungen beauftragt, die Feststellungen und Empfehlungen über das IKS mit den vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2021-104
 

ALTE VERSICKERUNGSANLAGE SCHOREN WIRD ZURÜCKGEBAUT
Im September 2020 konnte nach gut zwei Jahren Bauzeit die neue Versickerungsanlage Schoren in Betrieb genommen werden. Sie funktioniert seither einwandfrei. Trotz intensivem Regenabwasseranfall in den letzten Monaten gelangte die Anlage nie an ihre Kapazitätsgrenzen. Sie wurde so ausgelegt, dass die Frachten bei einem 50-jährigen Regenereignis ohne Schwierigkeiten aufgenommen, gereinigt und in den rund 20 Meter tiefergelegenen Grundwasserträger eingeleitet werden können. Die naturnahe Bepflanzung um das Versickerungsbecken hat sich in kurzer Zeit erfreulich entwickelt.

Nun muss in einer letzten Arbeitsphase die alte Versickerungsanlage zurückgebaut werden. Diese befindet sich wie der Neubau auf Lindauer Gemeindegebiet. Nebst der eigentlichen Auffüllung der Grube gilt es vorher, den über die Jahre abgelagerten Schlamm zu entfernen. Dieser ist fachgerecht zu entsorgen. Auch die Kunstbauten wie Ölabscheider und Tosbecken müssen abgebrochen und neue Sickergalerien erstellt werden. Die Fläche wird schlussendlich rekultiviert und zur Fruchtfolgefläche aufgewertet.

Aufgrund der durchgeführten Submission wird der Auftrag für die Rückbauarbeiten an die Bereuter Baugrubentechnik AG, Volketswil, zum Betrag von knapp 500'000 Franken erteilt. Die Bauarbeiten beginnen im Juli 2021 und werden Ende 2022 erledigt sein.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2021-106
 

ERHEBUNGSBERICHT ZUM HINDERNISFREIEN AUSBAU DER BUSHALTESTELLEN LIEGT VOR
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, verlangt, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr spätestens nach 20 Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes behindertengerecht sein müssen. Diese zwanzigjährige Frist läuft Ende 2023 ab. Der Kanton Zürich empfiehlt den Gemeinden, die Planung nun möglichst rasch anzugehen, damit die Umsetzung etappenweise bis Ende 2023 erfolgen kann.

Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

Damit der öffentliche Verkehr hindernisfrei ausgestaltet ist, bedarf es einerseits geeigneter Fahrzeuge. Mittlerweile bieten alle Busse im ZVV-Gebiet niederflurige Einstiegsmöglichkeiten. Andererseits müssen auch die Haltestellen entsprechend der Verordnung des eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei ausgebaut sein. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Strasseneigentümer; somit ist der Kanton Zürich für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen an den Staatsstrassen zuständig. An kommunalen Strassen sind die Gemeinden verpflichtet, für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen zu sorgen.
 

Erhebungsbericht zeigt Handlungsbedarf auf

Das Ingenieurbüro Emch + Berger AG hat im Auftrag der Stadt eine Bestandesaufnahme aller Bushaltestellen auf städtischen Strassen erstellt. Basierend auf dem Bericht sowie den Rückmeldungen der Verkehrsbetriebe Glattal wurden der Handlungsbedarf und die Umsetzungsprioritäten festgelegt. Zehn Haltestellen sind bereits hindernisfrei ausgebaut. Zwei Haltestellen werden mit laufenden Strassenprojekten angepasst. Bis Ende 2022 sollen zusätzlich acht Haltestellen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgebaut werden. Für das Jahr 2023 werden zehn weitere Haltestellen ins Bauprogramm aufgenommen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind in die Budgets 2022 und 2023 aufzunehmen.

Bei vier Haltestellen wird vorderhand auf den Ausbau verzichtet, da dieser insbesondere aufgrund der geringen Fahrgastfrequenz oder der örtlichen Verhältnisse als unverhältnismässig eingestuft wird. Für zwei Haltestellen werden nochmals vertiefte Abklärungen getätigt, um möglichst einen hindernisfreien Ein- und Ausstieg für Fahrgäste zu ermöglichen.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2021-109

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