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Zusammenführung Naturwertinventar

10. Mai 2021
Natur

Die Stadt Illnau-Effretikon verfügt über zwei Inventare wertvoller Naturobjekte und über zwei Schutzverordnungen. Dies rührt daher, dass zum Zeitpunkt des Gemeindezusammenschlusses die Stadt Illnau-Effretikon sowie die Gemeinde Kyburg beide über je ein Inventar und eine Schutzverordnung verfügten. Die beiden Inventare wurden zu unterschiedlichen Zeiten und teilweise nach unterschiedlichen Kriterien erarbeitet. Auch die Kriterien für die beiden Schutzverordnungen sind nicht einheitlich.

Diese Ungleichheiten werfen immer wieder Fragen auf. Auch der Unterschied zwischen Inventar und Schutzverordnung gibt oft Anlass zu Diskussionen. Das Inventar ist die Grundlage, die nach fachlichen Kriterien erar-beitet wurde. Es hält die wertvollen Naturobjekte der Stadt fest – nicht mehr und nicht weniger. Es ist behör-denverbindlich, für die Grundeigentümerinnen und –eigentümer sowie die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter jedoch nicht bindend. Die Schutzverordnung folgt auf das Inventar. Sie stellt die wichtigsten inventari-sierten Naturobjekte unter gesetzlichen Schutz und ist sowohl für die Behörden als auch für Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verbindlich.

Mit dem Naturschutzkonzept 2030 hat sich der Stadtrat zum Ziel gesetzt, zunächst die beiden Inventare und dann die Schutzverordnungen zusammenzuführen und zu vereinheitlichen.

Die Arbeit am Inventar ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Mitarbeitende der Firma Versaplan GmbH aus Zürich unterstützen die Stadt dabei als externe Fachpersonen. Sie werden das gesamte Stadtgebiet begehen, mit Ausnahme der Privatgärten. Die Feldarbeit startet im Mai.

Die Zusammenführung der Schutzverordungen findet im Anschluss statt; sie ist für 2022 geplant. Solange die neue, einheitliche Schutzverordnung noch nicht in Kraft ist, gelten die beiden bisherigen Schutzverordnungen. Bevor die Arbeit an der neuen Schutzverordnung startet, wird die Stadt Illnau-Effretikon auf die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter zugehen, über das Inventar informieren und die Meinungen der Betroffenen einholen.

Kontakt: tiefbau@ilef.ch

 

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