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Sitzung des Grossen Gemeinderates

9. September 2021
Die Beschlüsse vom 9. September 2021 im Überblick.

26. SITZUNG VOM 9. SEPTEMBER 2021
AMTSDAUER 2018-2022
4. AMTSJAHR 2021/2022

 

IM FOKUS

Ratspräsident Kilian Meier hiess die Parlamentarier/innen nach der Sommerpause mit einem kräftigen Schlag auf die Ratsglocke herzlich willkommen zurück im Illnau-Effretiker Ratssaal. Und wenn auch die Sitzung bloss lediglich zwei Stunden dauerte, so benötigte der Rat etwas Zeit, um in die Gänge zu kommen: Er wollte sich einfach noch nicht so richtig debattierfreudig zeigen.
 
Nichtsdestotrotz: Der Präsident sah sich an seiner ersten ordentlichen Sitzung nach seiner Wahl bereits mit einigen Herausforderungen konfrontiert: Was tun, wenn sich ein Ratsmitglied trotz mehrfacher Aufforderung und Ermahnung zur Sache zu sprechen zu sehr vom Verhandlungsgegenstand entfernt? Dann ist er da: Der Moment, wo Präsident und Sekretär ihre "Bibel" konsultieren und eifrig in der Geschäftsordnung nach einer Lösung blättern. Und sie war es denn auch, die am heutigen Abend besonders im Fokus stand: Die neue Geschäftsordnung. Sie soll ab 1. Januar 2022 Leitlinie für die Prozesse im neu mit dem Begriff «Stadtparlament» bezeichneten Gremium sein.
 
Die Geschäftsordnung regelt die Organisation des Parlamentes, definiert die Grundlagen zu den verschiedenen parlamentarischen Abläufen und legt die Spielregeln zum Zusammenwirken zwischen Legislative und Exekutive, dem Stadtrat, fest. Der Grosse Gemeinderat debattierte also sozusagen «in eigener Sache».

Die Geschäftsordnung regelt die Organisation des Parlamentes, definiert die Grundlagen zu den verschiedenen parlamentarischen Abläufen und legt die Spielregeln zum Zusammenwirken zwischen Legislative und Exekutive, dem Stadtrat, fest. Der Grosse Gemeinderat debattierte also sozusagen «in eigener Sache».

Hintergrund: Am 1. Januar 2018 ist das neue Zürcher Gemeindegesetz in Kraft getreten. Auch die Organisationserlasse der Zürcher Gemeindeparlamente sind darauf abzustimmen.

Neu eingeführt werden nun also das Instrument der Parlamentarischen Initiative und die Möglichkeit der Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).

Bislang in der Praxis bewährte Vorgänge oder Stadt Illnau-Effretiker-«Eigenheiten» wurden nach Möglichkeit beibehalten, anderes wurde zu Gunsten zielführender oder praxisnäheren Regelungen aufgegeben. Insbesondere für den Stadtrat ergeben sich hinsichtlich seiner Anträge und bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen neue Fristen und angepasste Abläufe.

Die Vorlage wurde durch das überparteilich zusammengesetzte Ratsbüro erarbeitet – eine Vorberatung durch eine der ständigen Kommissionen entfiel. Das Geschäft gelangte direkt in den Gesamtrat.

Die Ratsdebatte sorgte denn auch für keine grossen Überraschungen. Bestrebungen der SVP-Fraktion etwa Fraktionsmindestbestand, Änderungen zu Redezeiten oder zur Begründung von parlamentarischen Vorstössen blieben ohne Erfolg.

Die neue Geschäftsordnung des dannzumal neu bezeichneten Stadtparlamentes soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

 

ZUDEM

Der Grosse Gemeinderat beschäftigte sich weiter mit Vorstössen aus den eigenen Reihen und entledigte sich so einiger Positionen seiner Pendenzenliste. Dabei nahm er Berichte des Stadtrates zu verschiedenen Interpellationen zur Kenntnis - so etwa die Antworten zu Fragen zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge und -velos und zu illegalen Bikerouten im Wald.

Neue Vorstösse zu einem kriminellen Asylbewerber in Illnau und Fragen zu den Folgen der Unwetter vom Juni wird der Stadtrat schriftlich beantworten.

Zudem stellt der Stadtrat in Beantwortung eines Postulates ein Gastronomie- und Mehrzweckbereich in der Sporthalle Eselriet in Aussicht.

Schulpflege und Stadtrat sollen sich erst nach den Erneuerungswahlen vom nächsten Frühling und in der neuen Zusammensetzung mit Abklärungen zum weitreichend strategischen Entscheid zur Einführung von Tagesschulen befassen - Gemeinderat Felix Tuchschmnid, SP, zog seinen in diese Richtung lautenden Vorstoss einstweilen zurück. Er wird ihn zu einem späteren Zeitpunkt erneut einreichen.

 

IM DETAIL

A. BESCHLÜSSE

1. Geschäft-Nr. 2021/123
Totalrevision Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates (GeschO GGR) / Neuerlass der Geschäftsordnung des Stadtparlamentes (GeschO StaPa)

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

zu den Geschäftsunterlagen

 

2. Geschäft-Nr. 2019/049
Postulat Kilian Meier, Mitte, und Mitunterzeichnende, betreffend Gastronomie- und Mehrzweckbereich in der Sporthalle Eselriet – Beantwortung

BESCHLUSS:
Kenntnisnahme gemäss Antrag und Berichterstattung des Stadtrates.
Abschreibung des Postulates. Geschäft erledigt.

zu den Geschäftsunterlagen

 

3. Geschäft-Nr. 2021/138
Postulat Felix Tuchschmid, SP, und Mitunterzeichnende, betreffend Tagesschule – Begründung/Überweisung

Rückzug des Vorstosses durch den Urheber.

zu den Geschäftsunterlagen

 

B. WEITERE BEHANDELTE GESCHÄFTE

1. Geschäft-Nr. 2021/127
Interpellation Thomas Hildebrand, FDP, betreffend Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Elektrovelos – Beantwortung/Schlussbehandlung

Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor;
der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung. Geschäft erledigt.

zu den Geschäftsunterlagen

 

2. Geschäft-Nr. 2021/131
Interpellation Roland Wettstein, SVP, und Mitunterzeichnende, betreffend illegale Bikerouten im Wald auf Stadtgebiet Illnau-Effretikon – Beantwortung/Schlussbehandlung

Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor;
der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung. Geschäft erledigt.

zu den Geschäftsunterlagen

 

3. Geschäft-Nr. 2021/135
Interpellation René Truninger, SVP, betreffend Krimineller Asylbewerber in Illnau – Begründung

Der Stadtrat wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich antworten.
Bearbeitungsfrist: 9. Dezember 2021

zu den Geschäftsunterlagen

 

4. Geschäft-Nr. 2021/136
Interpellation Thomas Schumacher, SVP, betreffend Überschwemmung und andere Elementarschäden – Begründung

Der Stadtrat wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich antworten.
Bearbeitungsfrist: 9. Dezember 2021

zu den Geschäftsunterlagen

 

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Gegen die Beschlüsse unter den Ziff. A.2, A.3 ist das Referendum ausgeschlossen.

Der Beschluss gemäss Ziff. A.1 untersteht dem fakultativen Referendum.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung zum Beschluss unter Ziff. A.1 kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. § 7 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 500 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von 12 Mitgliedern des Grossen Gemeinderates innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden (Fakultatives Referendum).

Gegen die gefassten Beschlüsse kann

  • gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die angefochtenen Beschlüsse und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich erst nach offizieller Publikation im amtlichen Publikationsorgan «Regio», Ausgabe vom 16. September 2021.

16. September 2021
Büro des Grossen Gemeinderates
Kilian Meier, Ratspräsident
Marco Steiner, Ratssekretär

Kontakt: präsidiales@ilef.ch

Zugehörige Objekte

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