Sitzung des Grossen Gemeinderates
27. SITZUNG VOM 7. OKTOBER 2021
AMTSDAUER 2018-2022
4. AMTSJAHR 2021/2022
IM FOKUS
IM ÜBERBLICK
A. BESCHLÜSSE
1. Geschäft-Nr. 2021/122
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung eines Projektierungskredites für den Neubau der Mehrzweckanlage
BESCHLUSS:
Genehmigung des beantragten Projektierungskredites, Investitionsrechnung, von 1'845'000.00.-. Verzicht auf Tätigung einer Vorfinanzierung von Fr. 12 Mio.
2. Geschäft-Nr. 2019/042
Motion Beat Bornhauser-Sieber, GLP, und Mitunterzeichnende, betreffend Förderung erneuerbarer Energie und Energie-Effizienz - Antrag des Stadtrates zur Erledigung bzw. Erfüllung der Motion
BESCHLUSS:
Kenntnisnahme gemäss Antrag und Berichterstattung des Stadtrates.
Genehmigung eines Rahmenkredites von Fr. 2'000'000.- für die Umsetzung eines Gesamtförderprogramms zu Lasten der Erfolgsrechnungen 2022 - 2026.
Abschreibung der Motion. Geschäft erledigt.
3. Geschäft-Nr. 2021/133
Antrag des Stadtrates betreffend Bewilligung eines Rahmenkredites für Freizeitangebote vor der Haustüre (u.a. Verwendung Sonderdividende 2020 ZKB)
BESCHLUSS:
Kenntnisnahme gemäss Antrag und Berichterstattung des Stadtrates.
Genehmigung eines Rahmenkredites von Fr. 550'000.- zu Lasten der Investitionsrechnung.
Abschreibung des Postulates. Geschäft erledigt.
B. WEITERE BEHANDELTE GESCHÄFTE
1. Parlamentarische Fragestunde 2021
Der Stadtrat gab Antworten auf die im Rahmen der parlamentarischen Fragestunde gestellten Fragen.
2. Geschäft-Nr. 2021/139
Interpellation Simon Binder, SVP, und Mitunterzeichnende, betreffend IT-Sicherheit zur Prävention von Hackerangriffen auf unsere Stadt - Begründung
Der Stadtrat wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich antworten.
Bearbeitungsfrist: 7. Januar 2022
Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.
Die Beschlüsse gemäss Ziff. A.1 bis A.3 unterstehen dem fakultativen Referendum.
Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung zum Beschluss unter Ziff. A.1 kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. § 7 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 500 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von 12 Mitgliedern des Grossen Gemeinderates innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden (Fakultatives Referendum).
Gegen die gefassten Beschlüsse kann
- gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
- gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die angefochtenen Beschlüsse und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Die Rechtsfristen öffnen sich erst nach offizieller Publikation im amtlichen Publikationsorgan «Regio», Ausgabe vom 14. Oktober 2021.
14. Oktober 2021
Büro des Grossen Gemeinderates
Kilian Meier, Ratspräsident
Marco Steiner, Ratssekretär