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Sitzung des Grossen Gemeinderates

7. Oktober 2021
Die Beschlüsse vom 7. Oktober 2021 im Überblick

27. SITZUNG VOM 7. OKTOBER 2021

AMTSDAUER 2018-2022
4. AMTSJAHR 2021/2022


IM FOKUS

Anlässlich seiner Oktober-Sitzung führte der Grosse Gemeinderat die jährliche parlamentarische Fragestunde durch. Sie bildet nebst den üblichen parlamentarischen Instrumenten und der Prüfung des Geschäftsberichtes ein weiteres Informationsgefäss für die Mitglieder des Stadtparlamentes: Die Parlamentarier/innen stellen ihre Fragen und erhalten sogleich im Plenum eine Antwort der/des jeweiligen Ressortverantwortlichen des Stadtrates. Themen waren u.a.: Littering, Wartezeiten Kita-Plätze, finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie, Zivilschutz und die Beschilderung bei der Brücke Illnauerstrasse.
 
Das Geschäft zum Bau einer neuen Mehrzweckanlage ist einen Schritt weiter. Der Grosse Gemeinderat folgte dabei zwar dem Antrag des Stadtrates und genehmigte einen Projektierungskredit in der Höhe von Fr. 1'845'000.-, er verzichtete aber darauf, eine Vorfinanzierung von rund Fr. 12 Mio. zu tätigen. Der Bau soll im Gebiet Eselriet entstehen und zahlreiche, bisher dezentral untergebrachte, Dienste wie Hauptsammelstelle, Unterhalts- und Forstbetrieb, Feuerwehr/Zivilschutz, Wasserversorgung, an einem Standort vereinen.
 
Zudem genehmigte das Parlament einen Rahmenkredit im Umfang von Fr. 2'000'000.- für die Förderung erneuerbarer Energien und Energie-Effizienz. Der Stadtrat bzw. das Parlament erfüllten und erledigten damit eine Motion, welche nach Fördermassnahmen verlangte.
 
Einen weiteren Rahmenkredit in der Höhe von Fr. 550'000.- bewilligte das Stadtparlament zur Schaffung von "Freizeitangeboten vor der Haustüre". Ein dazu pendentes Postulat konnte damit erledigt werden. Die Gelder werden aus der von der Zürcher Kantonalbank ausgeschütteten Sonderdividende gespiesen. Die ZKB richtete anlässlich ihres 150-jährigen Bestehens den Zürcher Gemeinden ausserordentliche Gewinnanteile aus, verbunden mit dem Wunsch, die Beiträge für spezielle Ausgaben zu Gunsten der breiten Bevölkerung aufzuwenden.
 
Sehen Sie sich die Sitzung im Replay an:
Ratspräsident Kilian Meier

 

IM ÜBERBLICK

A. BESCHLÜSSE

1. Geschäft-Nr. 2021/122
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung eines Projektierungskredites für den Neubau der Mehrzweckanlage

BESCHLUSS:
Genehmigung des beantragten Projektierungskredites, Investitionsrechnung, von 1'845'000.00.-. Verzicht auf Tätigung einer Vorfinanzierung von Fr. 12 Mio.

zu den Geschäftsunterlagen

 

2. Geschäft-Nr. 2019/042
Motion Beat Bornhauser-Sieber, GLP, und Mitunterzeichnende, betreffend Förderung erneuerbarer Energie und Energie-Effizienz - Antrag des Stadtrates zur Erledigung bzw. Erfüllung der Motion

BESCHLUSS:
Kenntnisnahme gemäss Antrag und Berichterstattung des Stadtrates.
Genehmigung eines Rahmenkredites von Fr. 2'000'000.- für die Umsetzung eines Gesamtförderprogramms zu Lasten der Erfolgsrechnungen 2022 - 2026.
Abschreibung der Motion. Geschäft erledigt.

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3. Geschäft-Nr. 2021/133
Antrag des Stadtrates betreffend Bewilligung eines Rahmenkredites für Freizeitangebote vor der Haustüre (u.a. Verwendung Sonderdividende 2020 ZKB)

BESCHLUSS:
Kenntnisnahme gemäss Antrag und Berichterstattung des Stadtrates.
Genehmigung eines Rahmenkredites von Fr. 550'000.- zu Lasten der Investitionsrechnung.
Abschreibung des Postulates. Geschäft erledigt.

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B. WEITERE BEHANDELTE GESCHÄFTE

1. Parlamentarische Fragestunde 2021
Der Stadtrat gab Antworten auf die im Rahmen der parlamentarischen Fragestunde gestellten Fragen.
 

2. Geschäft-Nr. 2021/139
Interpellation Simon Binder, SVP, und Mitunterzeichnende, betreffend IT-Sicherheit zur Prävention von Hackerangriffen auf unsere Stadt - Begründung

Der Stadtrat wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich antworten.
Bearbeitungsfrist: 7. Januar 2022

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Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Die Beschlüsse gemäss Ziff. A.1 bis A.3 unterstehen dem fakultativen Referendum.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung zum Beschluss unter Ziff. A.1 kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. § 7 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 500 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von 12 Mitgliedern des Grossen Gemeinderates innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden (Fakultatives Referendum).

Gegen die gefassten Beschlüsse kann

  • gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die angefochtenen Beschlüsse und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich erst nach offizieller Publikation im amtlichen Publikationsorgan «Regio», Ausgabe vom 14. Oktober 2021.

14. Oktober 2021
Büro des Grossen Gemeinderates
Kilian Meier, Ratspräsident
Marco Steiner, Ratssekretär