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Sitzung des Stadtparlamentes

14. Juli 2022
Das Stadtparlament hat sich konstituiert.

1. SITZUNG VOM 14. JULI 2022
AMTSDAUER 2022-2026
1. AMTSJAHR 2022/2023
 

MAXIM MARSKOI IST DER 49. PARLAMENTSPRÄSIDENT

«Gewählt im 1. Wahlgang mit 27 Stimmen ist Maxim Morskoi, SP», verkündete Stadtpräsident Marco Nuzzi den im Saal versammelten und gespannt seiner Stimme lauschenden Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Diese hatten soeben ihren Vorsitzenden für das nächste Amtsjahr gewählt.

Der 29-jährige Effretiker Maxim Morskoi ist nun also für ein Jahr «höchster Illnau-Effretiker». Er ist der 49. Einwohner, dem diese Aufgabe zuteilwird und somit nun an der Spitze des Parlamentes steht bzw. sitzt. «Es ist mir eine Ehre, dieses hohe Amt bekleiden zu dürfen», meinte der 29-jährige andächtig bei der Amtsübernahme.

Dem ausserhalb des Politbetriebes als Projektleiter Bauphysik und Energie tätige Morskoi ist der gesellschaftliche Zusammenhalt wichtig. «Viele Menschen werden im Alltag nicht gesehen – ihre Dienstleistungen sind für uns selbstverständlich. Und auch die Vereine nehmen in unserem Stadtleben und für die Freizeitgestaltung unserer Bevölkerung eine wichtige Rolle ein. Die Politik soll deren Wirken mit entsprechenden Massnahmen unterstützen.» Parlamentspräsident Morskoi möchte diesen Gedanken während seinem Amtsjahr mit- und weiter tragen.
 

WENN DER STADTPRÄSIDENT DIE SITZUNG ERÖFFNET...

Wenn Stadtpräsident und Parlamentspräsident sich sozusagen die Klinke in die Hand geben, dann kann das nur eines bedeuten: Es ist Legislaturbeginn. Denn nur nach erfolgten Erneuerungswahlen ist es dem Stadtpräsidenten übertragen, die Sitzung des Parlamentes zu leiten, bis dessen Oberhaupt gewählt ist. Bevor dieser kurze Moment, wo die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative für einige Minuten innehält, vorbeizog, nutzte Stadtpräsident Marco Nuzzi die Gelegenheit, dem Parlament ein paar gut gemeinte Ratschläge auf den Weg der nächsten vier Jahre mitzugeben:

«Nehmen Sie politische Erfolge mit Respekt und Misserfolge mit sportlicher Fairness entgegen. Ich darf davon ausgehen, dass wir uns alle gesamtheitlich für eine lebenswerte Stadt und das Gemeinwohl der Bevölkerung einsetzen. Stellen Sie sich darum nicht in den Dienst von Partikularinteressen. In der Parlamentsdebatte dürfen Sie Ihre persönliche Meinung, die Meinung der Fraktion oder Partei oder einer Kommission kundtun. Respektieren Sie dabei andere Meinungen, hören Sie einander zu und lassen Sie sich vielleicht auch mal das eine oder andere Mal umstimmen - insbesondere dann, wenn der Stadtrat es empfiehlt», meinte Nuzzi mit einem Augenzwinkern.

«Stellen Sie Fragen und nutzen Sie die Gelegenheit, originelle Anregungen oder kreative Gedanken mittels den Ihnen zur Verfügung stehenden parlamentarischen Instrumenten zu platzieren.

Lassen Sie Gnade walten und haben Sie Verständnis dafür, wenn dem Stadtrat mal ein Fehler unterlaufen sollte. Ich kann Ihnen versichern, dass der Stadtrat konstruktive Kritik und gute Ratschläge ernst nimmt. Ich bin zuversichtlich, dass wir dasselbe auch vom Stadtparlament erwarten dürfen.

In der kommenden Legislatur stehen zahlreiche gewichtige Themen und Geschäfte an. Insbesondere gilt es in den Zentren in Illnau und Effretikon die Planungen fort- oder umzusetzen, städtische Liegenschaften wie beispielsweise Kindergärten, Schulanlagen oder Mehrzweckanlage sowie Plätze, Garten und Strassen zu gestalten, zu sanieren, zu erweitern oder neu zu bauen oder die Energieplanung und -aktivitäten umzusetzen. Dabei spielen auch Sie eine gewichtige Rolle.»
 

PARLAMENTARISCHE WAHLEN

Wenn also Wahlzettel und die Wahlurne durch die Parlamentsreihen gereicht werden, verleiht die Szenerie dem Ganzen einen Abglanz von Bundesbern; etwa so, wie wenn dort jeweils die Mitglieder des Bundesrates gewählt werden. Nun, das dann aber doch nicht ganz. Spannend wurde die Sache aber doch noch allemal.

Die Wahl des 1. Vizepräsidiums entschied Hansjörg Germann, FDP, für sich. Konkurrenzlos. Der Zusammenschluss der Fraktionspräsidien (Interfraktionelle Konferenz), der die Wahlvorschläge vorbereitet, war sich über die Besetzung dieses Amtes im Vorfeld einig. 32 von 35 stimmberechtigten Personen schrieben seinen Namen auf den Zettel. Simon Binder, SVP, zieht als 2. Vizepräsident in die Geschäftsleitung des Stadtparlamentes ein. Er vereinte gar 34 Stimmen auf sich.

Auch die Wahl der 9 Mitglieder der vorberatenden Rechnungsprüfungskommission viel unspektakulär aus. Das Parlament folgte dem ausgewogenen Vorschlag seiner Fraktionspräsidien. Thomas Hildebrand, FDP, wird weitere vier Jahre als Präsident der RPK amten.

Anders sah es bei der Geschäftsprüfungskommission aus. Wurden deren 9 Mitglieder noch in Einhelligkeit in ihr Amt gehoben, erzielten die Verhandlungen der Fraktionspräsidien zur Besetzung des Präsidentenamtes keine Einigung. «Wir unterbreiten Ihnen somit eine Auswahl», so Stefan Eichenberger, FDP, Präsident der Interfraktionellen Konferenz. Zuvor verlas Daniel Huber, SVP, die aus Sicht der SVP-Fraktion wichtigen Qualifikationen, die zur Ausübung dieses Amtes elementar seien.

Zu Wahl standen Roman Nüssli, SVP, und Beat Bornhauser, GLP. Beide waren bereits in der vorherigen Amtsdauer Mitglied des Gremiums. Das Rennen entschied Bornhauser mit 5 Stimmen Vorsprung auf Nüssli. Nüssli war die Wahl von 15 Parlamentarierinnen und Parlamentariern, Bornahuser vereinte 20 Stimmen auf sich.

 

PLANUNG ZU «WOHNEN AM STADTGARTEN» FESTGESETZT.

Unterstützt wurde seitens des Parlamentes auch ein weiteres Planwerk zur Gestaltung des Effretiker Zentrums. Das Projekt «Wohnen am Stadtgarten» und dazu notwendige Anpassungen an planungsrechtlichen GrundlageN zum benachbarten Stadthaus wurden ohne Gegenstimme genehmigt. Ein wichtiger und weiterer Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Effretiker Zentrums.

Die Planung sieht vor, dass anstelle der beiden bestehenden Mehrfamilienhäuser Bruggwiesenstrasse 6 und 8 ein Neubau entsteht, der im Erdgeschoss publikumsorientierte und in den sieben Obergeschossen Wohnnutzungen beinhaltet. Das Gebäude Bahnhofstrasse 29 soll bestehen bleiben und die Freifläche soll zu einem öffentlich nutzbaren Stadtgarten umgestaltet werden.

Ein einfacher, schlanker Baukörper mit einem öffentlichen Erdgeschoss und sieben darüber liegenden Wohngeschossen bildet das Neubauvolumen am nördlichen Rand des Stadtgartens. Im Erdgeschoss befinden sich unter anderem die Empfangs- und Büroräumlichkeiten für die Beratungsangebote von Seniorinnen und Senioren, ein Gemeinschaftsraum sowie ein Gewerberaum. Im 1. und 2. Obergeschoss sind insgesamt 16 2.5-Zimmer- und 3.5-Zimmer-Wohnungen angeordnet, die dereinst durch das Alters- und Pflegezentrum betrieben werden sollen. Die weiteren fünf Obergeschosse bieten mobien Paaren und Singles insgesamt 40 2.5-Zimmer- und 3.5-Zimmer-Wohnungen, die durch die Eigentümerin Habitat 8000 AG bewirtschaftet werden. Sämtliche Wohneinheiten verfügen über einen privaten Aussenraum in Richtung des südlich gelegenen Stadtgartens.

Der Stadtgarten bildet eine grüne Mitte für das verdichtete Stadtzentrum. Eine grössere Wiese mit grosskronigen Bäumen, umlaufenden Wegen und verschiedenen Sitzmöglichkeiten verwandelt den zentralen Freiraum in einen angenehmen Aufenthaltsort. Die Projektierung geht über den eigentlichen Perimeter des Stadtgartens hinaus und bildet bis hinauf zur Wangenerstrasse ein durchgehendes Fusswegnetz. Die Ausgestaltung des Stadtgartens wurde in einem partizipativen Prozess konkretisiert. Mit der Begleitung dieses Prozesses war die Fachstelle SpielRaum, Bern, beauftragt.

Gemäss Masterplan soll das Corrodi-Haus im Erdgeschoss eine publikumsorientierte Nutzung erhalten. Der konkrete Verwendungszweck ist noch nicht festgelegt. Dies gilt auch für die oberen Geschosse.

Das Stadtparlament steht dem Projekt positiv gegenüber. Das kam sowohl im Bericht der vorberatenden Geschäftsprüfungskommission wie auch in den gefallenen Voten zum Ausdruck. Dennoch gab es wenige Kritikpunkte: «Einmal mehr kommt aus Sicht der SVP-Fraktion die Zahl der Parkplätze zu kurz – wie im gesamten übrigen Zentrum. Für Gewerbetreibende und Kundschaft doch eher unattraktiv», meinte etwa Roman Nüssli, SVP. Und auf der politischen Gegenseite nahm Annina Annaheim, neue Fraktionspräsidentin der SP zur Kenntnis, «dass mitten in der Stadt günstiger Wohnraum entsteht, das ist erfreulich – die Familien kommen aber auch hier zu kurz. Das Projekt richtet sich nicht an Paare mit Kindern».

GL 2022/2023
Maxim Morskoi, SP, Bildmitte, ist neuer Parlamentspräsident. Flankiert wird er links von Hansjörg Germann, FDP, und rechts von Simon Binder, SVP. Sie sind erster bzw. zweiter Vizepräsident.

 

Die Sitzung als Videoaufzeichnung im Replay

 

 

IM ÜBERBLICK

Zu den Sitzungs- und Geschäftsunterlagen

A. WAHLGESCHÄFTE / KONSTITUIERUNG

1.
WAHL DER GESCHÄFTSLEITUNG DES STADTPARLAMENTES

1.1
Für das 1. Amtsjahr 2022/2023 der neuen Legislatur wurden in die Geschäftsleitung des Stadtparlamentes gewählt:

Parlamentspräsidium

 

Morskoi Maxim, SP

1. Vizepräsidium

 

Germann Hansjörg, FDP

2. Vizepräsidium

 

Binder Simon, SVP

3 Stimmenzählende

 

Schädler Simone, EVP (Zählsektor 1)

Gut Urs, Grüne (Zählsektor 2)

Bornhauser Kajsa, GLP (Zählsektor 3)

  1.  

1.2
Für die gesamte Amtsdauer 2022 – 2026 wurden gewählt:

Parlamentssekretär

 

Steiner Marco

Stellvertretung

 

Känzig-Ohl Brigitte

Parlamentsweibelin

 

Bozhdaraj Linda

Stellvertretung

 

Caretti Angelo


2.
WAHL DER RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION (RPK) FÜR DIE AMTSDAUER 2022 – 2026

Präsident

 

Hildebrand Thomas, FDP

Mitglieder

 

Annaheim Markus, SP

 

 

Antweiler Ralf, GLP

 

 

Bruinink Arie, Grüne

 

 

Cornioley Yves, SVP

 

 

Hafen Stefan, SP

 

 

Jacquat Luc, SVP

 

 

Salim Alexander, FDP

 

 

Wegmann Simone, Mitte

 

3.
WAHL DER GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION (GPK) FÜR DIE AMTSDAUER 2022 – 2026

Präsident

 

Bornhauser Beat, GLP

Mitglieder

 

Annaheim Annina, SP

 

 

Hess Regula, SP

 

 

Haas Melanie, Mitte

 

 

Huber Daniel, SVP

 

 

Morf Katharina, FDP

 

 

Nüssli Roman, SVP

 

 

Schumacher Thomas, SVP

 

 

Zimmermann David, EVP

 

B. BESCHLÜSSE

1.
Geschäft-Nr. 2022/162

Antrag des Stadtrates betreffend Zustimmung zur Teilrevision des Zonenplanes «Stadthaus», Effretikon

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

2.
Geschäft-Nr. 2022/163

Antrag des Stadtrates betreffend Zustimmung zur Teilrevision des privaten Gestaltungsplanes «Stadthaus», Effretikon

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

3.
Geschäft-Nr. 2022/164

Antrag des Stadtrates betreffend Zustimmung zum privaten Gestaltungsplan «Wohnen am Stadtgarten», Effretikon

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

4.
Geschäft-Nr. 2022/166

Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Bauabrechnung über den Ersatz des Regenbeckens Brandriet, Effretikon und den Neubau des WC-Gebäudes Areal Moosburg, Effretikon

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Gegen den Beschluss unter B.4 ist das fakultative Referendum ausgeschlossen.

Die Beschlüsse gemäss Ziff. B.1 bis B.3 unterstehen dem fakultativen Referendum.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.

 

Gegen die gefassten Beschlüsse kann

  • gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
     

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich erst nach offizieller Publikation im amtlichen Publikationsorgan «Regio», Ausgabe vom 21. Juli 2022.
 

14. Juli 2022
Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Maxim Morskoi, Parlamentspräsident
Marco Steiner, Parlamentssekretär

Kontakt: praesidiales@ilef.ch