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Trendgerät Elektroscooter

30. August 2022
Gefahr- im Passanten- und Strassenverkehr

Elektroscooter erfreuen sich einer grossen Beliebtheit – gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie sind praktisch, wendig und schnell. Oft zu schnell! Die Stadtpolizei Illnau-Effretikon zieht per Ende Juli 2022 eine ernüchternde Zwischenbilanz, was die korrekte Nutzung der E-Scooter betrifft. Ein grosser Personenkreis dürfte diese Trendgeräte schon gar nicht lenken – offizielle Zulassungen fehlen oft. Unwissenheit und Ignoranz darüber ist bei den Betroffenen gross.

In der ersten Jahreshälfte sah sich die Stadtpolizei gezwungen, insgesamt 39 Lenkerinnen und Lenker von Elektroscooter wegen verschiedener Übertretungen zu verzeigen. Die Strafuntersuchungsbehörden werden sich nun weiter mit ihnen beschäftigen.
 

«ZU SCHNELL!» ODER FAHREN ERST GAR NICHT ERST ERLAUBT

Die meisten Lenkenden waren deutlich schneller als die erlaubten 20 km/h (25 km/h mit Tretunterstützung) unterwegs. Nicht selten wurden im Rahmen von Kontrollen Tempi von 50 km/h oder gar höhere Geschwindigkeiten gemessen. Die kontrollierten Personen verfügten zudem oft nicht über einen gültigen Führerausweis. Denn Jugendliche, die das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben, dürfen gar keine Elektroscooter lenken. Personen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren benötigen dazu einen Führerausweis der Kategorien M / G. Und auch Erwachsene, die E-Scooter lenken, müssen im Besitze einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
 

NICHT REGISTIERTE BZW. REGISTRIERBARE FAHRZEUGE

Gefährte, die Geschwindigkeiten über 20 km/h erreichen können, bedürfen einer Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt. Sprich: Sie müssen mit einem Kontrollschild versehen und einem Fahrzeugausweis ausgestattet werden. Die Fahrzeugeinlösung setzt gleichzeitig eine gültige Fahrzeugversicherung voraus.

Zahlreiche Modelle werden aus China importiert. Ein grosser Anteil davon ist in der Schweiz jedoch schon gar nicht immatrikulierbar, da dazu eine erforderliche Typenprüfung fehlt.
 

UNBEKÜMMERTE LENKERINNEN UND LENKER

Die Stadtpolizei stellt anlässlich ihrer Befragungen oftmals fest, dass sich die fehlbaren Personen der Konsequenzen ihrer rasanten Fahrweise oder des unbefugten Lenkens nicht bewusst sind – oftmals ignorieren sie Vorgaben aber auch bewusst.

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