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Hochwasserschutz im Stadtgebiet

1. September 2022
Der Stadtrat genehmigt die Massnahmenplanung.

Im Juni 2019 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die revidierte Gefahrenkarte Naturgefahren für Illnau-Effretikon erlassen. Die Revision war notwendig, da von einem veränderten Gefährdungsbild ausgegangen wurde. Nach Festsetzung der Gefahrenkartierung erfolgt die Massnahmenplanung und deren Umsetzung durch die zuständigen Körperschaften. Die Massnahmenplanung berücksichtigt aus einer Gesamtschau heraus die Kriterien Schadenerwartung, Risikoverminderung, Wirtschaftlichkeit, technische Machbarkeit sowie ökologische und soziale Aspekte.

Die Massnahmenplanung Gefahrenkarte wurde in der Zwischenzeit vorgenommen. Sie zeigt, dass das grösste Hochwasserrisiko in Illnau-Effretikon von der Kempt ausgeht. Da es sich dabei um ein kantonales Gewässer handelt, ist der Kanton angehalten, Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Ebenfalls im Hoheitsgebiet des Kantons liegt die Töss. Bei dieser besteht bei Seemerrüti und Mülau ebenfalls ein gewisses Schadenspotenzial. Das grösste Risiko bei kommunalen Gewässern verursacht der Chuppenacherbach in Billikon. Dort haben Massnahmen zum Schutz von Ausuferungen eine hohe Priorität. Dies gilt auch für den Schutz vor Oberflächenabfluss in Ottikon und Ettenhusen. Konkrete Massnahmen bei diesen Gefahrenstellen werden geplant oder sind bereits zur Ausführung vorgesehen.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2022-169