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Einführung Tempo 30

17. November 2022
Der Stadtrat beantragt dem Kanton die Einführung von Tempo 30 in Horben.

Ende 2020 reichten Einwohnende von Horben eine Petition zur Einführung von Tempo 30 in Horben ein. Daraufhin folgten diverse Abklärungen zur Verkehrssicherheit und Umsetzungsmöglichkeiten von Tempo 30. Mit einem Verkehrsgutachten wurden die Voraussetzungen geklärt, die notwendig sind, um eine reduzierte Verkehrsgeschwindigkeit in Horben einzuführen. Zudem fanden Vorabklärungen mit der Verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich statt. Diese ist für die Verfügung von Strassensignalisationen zuständig.

Basierend auf den Analysen hat der Stadtrat entschieden, dem Kanton die Einführung von Tempo 30 in Horben zu beantragen. Mit der Geschwindigkeitsreduktion soll die Verkehrssicherheit und die Wohnqualität in Horben verbessert werden. Für die Umsetzung der notwendigen Massnahmen bewilligte der Stadtrat einen Kredit von 27'500 Franken. Mit diesen Mitteln ist vorgesehen, die Signalisationen anzupassen und soweit notwendig zu ergänzen. Vorbehalten bleibt die rechtskräftige Bewilligung der Tempo-30-Zone durch den Kanton.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2022-214