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Stellenplananpassung im Bereich Zusatzleistungen AHV/IV

15. Dezember 2022
Damit diese wichtige Dienstleistung auch in Zukunft angemessen erbracht werden kann, erhöht der Stadtrat die Personalressourcen.

Steigende Fallzahlen und die zunehmende Komplexität von Fällen führten dazu, dass der Aufwand für die Zusatzleistungen zur AHV/IV in den letzten Jahren und insbesondere seit der Reform der Ergänzungsleistungen stark zugenommen hat. Zudem wurden Mitte 2021 die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose in Kraft gesetzt und im Kanton Zürich die Durchführungsstellen der Zusatzleistungen zur AHV/IV mit dieser neuen Aufgabe beauftragt. Mit den angekündigten neuen Betreuungsleistungen werden die Bedeutung der Zusatzleistungen für eine aktive Alterspolitik und die Arbeitsmenge weiter zunehmen. Der Stadtrat hat vor diesem Hintergrund entschieden, den Stellenplan des Bereichs Zusatzleistungen zur AHV/IV um 90 Stellenprozente auf 530 Stellenprozente zu erhöhen.

Gleichzeitig genehmigte der Stadtrat gebunden Ausgaben für den Einsatz von Springerinnen im Bereich Zusatzleistungen von insgesamt 145'000 Franken. Diese Aufwendungen entstanden wegen Ausfällen von Mitarbeitenden und vorübergehenden Vakanzen. Demgegenüber stehen Minderkosten von rund 40'000 Franken bei den Personalkosten.

ZU DEN BESCHLÜSSEN DES STADTRATES
SRB-Nr. 2022-240
SRB-Nr. 2022-239