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Heizanlage Eselriet wird als Eigenbau erneuert

2. März 2023
Unter Abwägung aller Aspekte hat der Stadtrat entschieden, den neuen Wärmeverbund im Gebiet Eselriet als Eigenbau zu planen.

Die Wärmezentrale des Nahwärmeverbunds Eselriet (Sportzentrum, Schulanlage Eselriet, Militärunterkunft) muss mittelfristig saniert werden. Das geplante Feuerwehr- und Werkgebäude Eselriet soll in dieses Wärmenetz integriert werden. Die Investitionskosten inklusive Teilsanierung der Kälteerzeugung im Sportzentrum werden auf rund 5.2 Millionen Franken veranschlagt.

Die Heizzentrale wird aktuell im Contracting-Modell durch die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) betrieben. Die Stadt ist zuständig für die Kältemaschine der Eis-Aufbereitungsanlage. Das Freibadwasser bildet die Schnittstelle, indem es gleichzeitig Rückkühler der Kältemaschine und Abwärmequelle für die Wärmepumpe ist.

Die Energieplanung im Gebiet Eselriet sieht – unter vollständiger Nutzung der verfügbaren Abwärme aus der Eiserzeugung – eine komplette Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger vor. Diverse Abklärungen zeigen, dass die Variante mit einer Erdsonden-Wärmepumpe als Heizungserzeugung und einem Erdsondenfeld als saisonaler Speicher klar zu favorisieren ist. Nur so ist die Nutzung von Abwärme aus der Eisfeld-Kälteerzeugung möglich.

Unter Abwägung aller Aspekte hat der Stadtrat entschieden, den neuen Wärmeverbund im Gebiet Eselriet als Eigenbau zu planen und auf ein Contracting zu verzichten. Als zusammengehörendes System kann das komplexe Projekt gesamthaft und koordiniert geplant sowie das Energiesparpotenzial der Anlage optimal und schnell angewendet werden. Zudem lassen sich personelle Synergien dank des Zwei-Schichtbetriebs des Sportzentrums und den vorhandenen Fähigkeiten ideal nutzen.

Als nächster Schritt wird der Stadtrat dem Stadtparlament einen Projektierungskredit für den Wärmeverbund unterbreiten. Der Baukredit ist dann den Stimmberechtigten vorzulegen. Mit der Ausführung wird in den Jahren 2025/2026 gerechnet.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2023-48