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Umsetzung Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau»

11. März 2023
Stadt unterliegt. Baurekursgericht heisst Rekurs des Zürcher Heimatschutzes gut.

Die Stimmberechtigten äusserten sich am 29. November 2020 im Rahmen einer Volksabstimmung zur kommunalen Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau». Sie genehmigten dabei die Umsetzungsvorlage zur Initiative. Der Gegenvorschlag des Stadtrates wurde abgelehnt.

Um den Volksentscheid umsetzen zu können, ist der Rückbau der Gebäude Usterstrasse 23 und 25 notwendig. Dies ist nur möglich, wenn das Gebäude Usterstrasse 23 aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen wird. Der Stadtrat hat in der Folge am 8. September 2022 die Entlassung aus dem Inventar beschlossen. Der Stadtrat machte dabei das überwiegende öffentliche Interesse an einem möglichst grossen Dorfplatz in Illnau geltend. Der Entscheid wurde durch den Verein Zürcher Heimatschutz (ZVH) beim Baurekursgericht des Kantons Zürich angefochten. Nun liegt dessen Entscheid vor.

Das Baurekursgericht stützt den Antrag des Zürcher Heimatschutzes und hebt den stadträtlichen Beschluss über die Inventarentlassung auf. Es lädt den Stadtrat ein, das fragliche Gebäude unter Schutz zu stellen.

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom eröffneten Entscheid. Zum Inhalt bezieht er einstweilen noch keine Stellung. Er wird die Begründung des Gerichtes genau studieren und innert der 30-tägigen Frist einen Weiterzug an die nächste Instanz prüfen. Beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich stehen die Fristen aufgrund der Gerichtsferien vom 2. April bis bis 16. April 2023 still.

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