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Wildunfall - Was tun?

3. April 2023
Die Kantonspolizei bittet Sie um Ihre Mithilfe. So gehen Sie bei einem Ereignis richtig vor.

Auch den aufmerksamsten Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern kann es passieren: Kollision mit einem Tier - der Schock mag gross sein.

Gehen Sie bei einem Zusammenprall mit einem Tier aber immer wie folgt vor:

1. Halten Sie an und schalten Sie die Warnblinker ein.
2. Sichern Sie die Unfallstelle (Pannendreieck aufstellen).
3. Benachrichtigen Sie die Polizei über die Notrufnummer 117.
4. Nähern Sie sich dem verletzten Tier nicht. Halten Sie Distanz.
5. Warten Sie das Eintreffen der Polizei, des Wildhüters oder Jägers ab.

 

HINTERGRUND

Gerade im Frühling und Frühsommer kommt es auf dem Kantonsgebiet immer wieder zu Kollisionen mit Wildtieren. Tiere achten nicht auf den Verkehr und erkennen Strassen meist nicht als Gefahr. Angefahrene, nicht sofort getötete Wildtiere flüchten häufig verletzt und verenden nicht selten qualvoll.

Kommt es zu einer Kollision mit einem Wildtier, ist unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117 zu informieren. Diese bietet den zuständigen Jäger auf, der das tote Tier versorgt oder das verletzt geflüchtete Tier nachsucht. Ein verletzes Wildtier wird grundsätzlich erlöst und darf nicht durch einen Tierarzt behandelt werden. Der aufgebotene Jäger stellt bei einem Schaden am Fahrzeug das für die Versicherung notwendige Unfallprotokoll aus.

Die Missachtung der Meldepflicht (Fahrerflucht nach einem Wildunfall) hat rechtliche Konsequenzen und wird bestraft. Nebst dem pflichtwidrigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall machen sich Flüchtende auch der fahrlässigen Tierquälerei schuldig.

Helfen Sie mit, Unfälle mit Tieren zu verringern. Fahren Sie vorausschauend, angepasst und
vernünftig. Ein Wildtier kommt selten allein.

Sicherheit im Strassenverkehr | Kanton Zürich (zh.ch)

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