Kopfzeile

Inhalt

Städtischer Finanzhaushalt

6. Juli 2023
Der Stadtrat legt neue finanzstrategische und finanzpolitische Ziele fest.

Die finanzstrategischen Ziele der Stadt haben ihren Ursprung im Jahr 2006. Sie wurden in der Zwischenzeit zweimal angepasst. Mit der Einführung des neuen Gemeindegesetzes im Jahr 2018 und der Rechnungslegung nach HRM2 sind einige Kennzahlen zwingend auszuwerten und in den Berichterstattungen auszuweisen. Damit die gleichen Kennzahlen nicht mehrfach in verschiedenen Publikationen aufgeführt sind, hat der Stadtrat entschieden, sich auf drei ergänzende kommunale Ziele zu fokussieren. Diese sind:

  • Mittelfristiger Rechnungsausgleich
    Die Erfolgsrechnung ist mittelfristig ausgeglichen oder durch genügend Eigenkapital gedeckt. Massgebend ist der Durchschnitt der letzten fünf Rechnungsjahre, der zwei aktuellen Budgets sowie von drei Planjahren.
  • Begrenzung verzinsliche Schulden
    Die langfristigen Schulden dürfen im aktuellen Jahr sowie im Budgetjahr maximal das Doppelte der ordentlichen Steuern im Rechnungsjahr betragen.
  • Angemessene Selbstfinanzierung der Investitionen
    Die Finanzierung der Investitionen des Verwaltungsvermögens soll im steuerfinanzierten Haushalt über zehn Jahre betrachtet grösstenteils aus eigenen Mitteln geschehen. Dafür wird ein Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 80 Prozent vorgegeben.

Der mittelfristige Rechnungsausgleich und die Begrenzung der verzinslichen Schulden sind als Vorgabe bereits in der Gemeindeordnung verankert. Auf eine Zielsetzung zum Steuerfuss wird bewusst verzichtet. Dieser bildet nicht ein Ziel, sondern stellt ein wichtiger Hebel zur Erreichung der finanzpolitischen Ziele dar.

Die Auswertung der finanzstrategischen Ziele erfolgt mit dem Budget, der Jahresrechnung sowie dem Aufgaben- und Finanzplan. Um den administrativen Aufwand zu reduzieren und Redundanzen zu vermeiden, wird künftig auf die Auswertungsdokumentation «Cockpit» verzichtet.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2023-140