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Revidierte Bau- und Zonenordnung tritt am 20. Oktober 2023 teilweise in Kraft

19. Oktober 2023
Die Beurteilung von Baugesuchen erfolgt ab 20. Oktober 2023 auf Basis der revidierten Bau- und Zonenordnung.

Die von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigten Bestimmungen werden teilweise in Kraft gesetzt.

Per 20. Oktober 2023 tritt jener Teil der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) in Kraft, welcher von der Baudirektion am 12. Juli 2023 genehmigt wurde. Dies betrifft die vom Stadtparlament am 7. April 2022 festgesetzte Version mit Ausnahme einer Einzonung an der Usterstrasse in Illnau, der Vergrösserungen der Dachflächenfenster in der Kernzone KI von 0.75 m2 auf 1.00 m2 sowie den aktualisierten Nutzungsbestimmungen zum Industriegebiet Mülau.

Gegen die von der Baudirektion nicht genehmigten Teile hat das Stadtparlament Rekurs ergriffen. Zudem ist ein weiterer Rekurs von privater Seite eingegangen. Die Beurteilung von Baugesuchen erfolgt ab 20. Oktober 2023 auf Basis der revidierten Bau- und Zonenordnung.

DOKUMENTE
Amtliche Publikation vom 19. Oktober 2023; Teil-Inkraftsetzung per 20. Oktober 2023
Präsidialverfügung des Stadtrates vom 16. Oktober 2023; Teil-Inkraftsetzung per 20. Oktober 2023
Verfügung der Baudirektion vom 12. Juli 2023; Teilweise Nichtgenehmigung

Bau- und Zonenordnung; Bauordnung
Zonenplan Effretikon
Zonenplan Illnau
Zonenplan Kyburg
Ergänzungspläne Kernzonen
Ergänzungsplan Hochausgebiet
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

19. Oktober 2023
Stadtrat Illnau-Effretikon