Stimmrechtsrekurs abgewiesen
Gegen den Beschluss des Stadtrates vom 23. März 2023 über die Bewilligung der gebundenen Ausgaben für die Instandsetzung der Rebenstrasse in Effretikon hat ein Stimmberechtigter einen Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon eingereicht. Die in diesem Jahr vorgesehene Strassensanierung konnte aufgrund des Rekurses bislang nicht ausgeführt werden. Der Bezirksrat hat den Rekurs nun abgewiesen. Der Entscheid ist inzwischen rechtskräftig.
In seinem Fazit kommt der Bezirksrat zum Schluss, dass die gesamten Kosten für die Sanierung der Rebenstrasse unter Verwendung von Beton-Sickersteinen sowie dessen Unterhalt als eine gebundene Ausgabe zu betrachten seien. Die vorgesehenen Schwammstadt-Elemente stellen eine technische Entwicklung dar, welche aufgrund der Klimastrategie des Kantons Zürich und den Empfehlungen des Bundes grundsätzlich bei allen Strassensanierungen empfohlen wird. Gemäss dem Bezirksrat liegt es in der Kompetenz des Stadtrates, das Konzept Schwammstadt umzusetzen. Daran vermag auch das dringliche Postulat von Hansjörg Germann, FDP, und Mitunterzeichnende, betreffend Bewilligung nicht gebundener Mehraufwände sowie Planungs- und Baustopp von potenziell problematischen Öko-Quartierstrasse nicht zu ändern.
Die Rebenstrasse wird nun im Frühjahr 2024 erneuert. Bei den Beton-Sickersteinen kommt ein optimiertes Produkt zur Anwendung.
ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2023-66 vom 23. März 2023
ZUM BESCHLUSS DES BEZIRKSRATES
vom 13. November 2023
Zugehörige Objekte
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Entscheid Bezirksrat; Abweisung Stimmrechtsrekurs (PDF, 6.11 MB) | Download | 0 | Entscheid Bezirksrat; Abweisung Stimmrechtsrekurs |